Strafrecht: Anwalt Notdienst, Rechtsanwalt Notdienst, Strafverteidiger Notdienst
Notruf nur bei Festnahme oder Verhaftung bis 22:00 Uhr: 0177/447 40 40
Unsere Empfehlung:
- Im Notfall – Verhaftung, Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme: Rufen Sie uns an ! – zwischen 7:00 Uhr und 19:00 Uhr Tel. 040 / 391408 oder 0177 / 447 40 40 bis 22:00 Uhr
- Außerhalb unserer Bereitschaftszeiten 24 h an 365 Tagen allgemeiner Anwaltsnotdienst Notruf-Telefon: 0171 – 6105949
Sofort-Kontakt
LAUENBURG | KOPIETZ | HERZOG | HOFFMANN
Rechtsanwälte Strafverteidigung
Tel.: 040 / 39 14 08 (Rückruf-Service)
oder Anwaltsnotdienst außerhalb unserer Bereitschaften
JETZT TERMIN VEREINBAREN |
E-Mail: lauenburg@ihr-anwalt-hamburg.de oder Kontaktformular
Anfahrt mit dem Pkw oder ÖPNV.
1. Strafrecht: Anwaltsnotdienst / Rechtsanwaltsnotdienst
Anwalt Notdienst / Notanwalt / Anwalt Notruf / Rechtsanwalt Notdienst / Strafverteidiger*in Notruf / Rechtsanwalt Notruf / Notfall
Für unaufschiebbare Notfälle, die sofortiges Handeln erfordern, z.B. unmittelbare Verhaftung, unmittelbare Festnahme oder unmittelbare Durchsuchung.
1.1. Notfälle sind:
- Festnahme bzw. Verhaftung (z. B. des Ehepartners, Kindes, sonstiger Angehöriger, Freunde), nicht aufgrund nicht gezahlter Geldstrafe, die durch Zahlung der Geldstrafe beendet werden kann.
- Durchsuchungen der Wohnung sowie der Geschäftsräume
- Sicherstellung sowie Beschlagnahme
- KEINE ALLGEMEINE RECHTSAUSKUNFT: „Ich hab´ da mal eine Frage?“ ist kein Notfall, sondern ist bitte werktags zu den Geschäftszeiten zu stellen!
1.2. Strafrecht: Notdienst:
- zwischen 7:00 Uhr und 18:00 Uhr 040 / 39 14 08 oder
- bis 22:00 Uhr Notruf: 0177/447 40 40
Außerhalb unserer Bereitschaftszeiten zwischen 22:00 Uhr und 07:00 Uhr im Notfall: Strafverteidiger-Notruf
Dort sind Strafverteidiger*innen in Eilfällen 24 h an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr über den speziell für Notfälle eingerichteten Strafverteidiger-Notruf zu erreichen.
Bitte wenden Sie sich daher an den anwaltlichen Notdienst in Strafsachen der Hamburger Arbeitsgemeinschaft für Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e. V. unter
Notruf-Telefon: 0171 – 6105949
Bei Anrufen zur Nachtzeit stellen Sie bitte sicher, dass Sie am nächsten Tag morgens telefonisch erreichbar sind. In der Regel ist das Gericht erst ab 09:00 Uhr zu erreichen. Unser Tätigwerden erfordert dann eine zeitnahe Rücksprache mit Ihnen.
2. In weniger dringenden Fällen erreichen Sie uns zu unseren Bürozeiten:
Montag bis Freitag von 7:00 bis 18:00 Uhr: Telefon: 040 – 39 14 08
Bei einer Verhaftung aufgrund einer nicht (rechtzeitig) gezahlten Geldstrafe sowie dem unentschuldigten Fernbleiben von einer Hauptverhandlung können wir Ihnen nachts und am Wochenende (ohne Akteneinsicht) nicht sofort helfen, sondern erst am nächsten Werktag, wenn die/der zuständige Richter*in erreichbar ist. In diesen Fällen melden Sie sich auf jeden Fall bitte erst am nächsten Werktag zu unseren Bürozeiten.
3. Bei Verhaftung, Festnahme, Durchsuchung sowie Beschlagnahme gilt:
Dulden Sie diese, bewahren Sie Ruhe und leisten Sie keinen Widerstand! Schweigen Sie, sagen Sie nichts, erkennen Sie nichts an, unterschreiben Sie nichts!
Anrufen: Nehmen Sie sofort Kontakt zum Verteidiger auf und warten Sie ggbfs. auf ihn.
Nochmals Schweigen: Sagen Sie nichts! In der Regel keine Passwörter nennen! Nichts unterschreiben!
Ausführliche Informationen zu Ihren Rechten als Verdächtiger / Verdächtige oder Beschuldigter / Beschuldigte
4. Wir sind für Sie bis 22:00 Uhr und auch am Wochenende erreichbar.
Wenn also ein Notfall wie eine Festnahme, eine Verhaftung, eine Durchsuchung oder ein Eilverfahren (einstweilige Verfügung, eine einstweilige Anordnung, Arrest, Unterbringung etc.) vorliegt, rufen Sie uns an (0177/447 40 40 !) Ein Rechtsanwalt wird sich umgehend um Ihre Angelegenheit kümmern.
Wir bieten Ihnen umgehend rechtliche Unterstützung, auch zu Zeiten, wenn die Geschäftszeiten der für Sie erreichbaren Kanzleien längst vorbei sind. Hier bekommen Sie stets rechtliche Hilfe durch einen Rechtsanwalt.
Gleichgültig, ob Sie vermuten, dass ein Haftbefehl gegen Sie oder Ihren Angehörigen ergangen ist, oder ein solcher tatsächlich vorliegt, ob eine Festnahme, eine Vernehmung oder eine Durchsuchung durchgeführt wird oder vollzogen wurde: Sie bedürfen zur Wahrung Ihrer Rechte und Chancen umgehend anwaltlicher Hilfe.
5. Zivilrecht, Familienrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Verwaltungsrecht, Opferrecht, Arbeitsrecht, alle anderen Rechtsgebiete
In Eilsachen, bei einer einstweiligen Verfügung, einer einstweiligen Anordnung, einem Arrest, einer Abmahnung, einer strafbewehrten Unterlassungs- oder Verpflichtungserklärung, Wegweisung usw. stehen wir Ihnen während der Bürozeiten zur Verfügung. Rufen Sie uns unverbindlich an.
6. Strafrecht
Gleichgültig, wie der Vorwurf lautet. Wir nehmen uns ihrer Sache sofort an, auf allen Gebieten des Strafrechts und Nebengebieten – Schwurgerichtsfälle, Sexualstrafsachen, Betäubungsmittelfälle, Verkehrsstrafsachen, Wirtschaftsstrafsachen, Raub, Diebstahl, Betrug, Körperverletzung usw. Wir vertreten Sie in allen Tatsacheninstanzen, in der Revision sowie in der Wiederaufnahme.
7. Verhaftung, Festnahme, Gewahrsam, Festhalten
Soweit Sie selbst, Verwandte, Bekannte oder Freunde als Verdächtige(r), Beschuldigte(r), Angeklagte(r), Zeugen oder Unbeteiligte betroffen sind und glauben, die Sache in die eigene Hand nehmen zu können, sind Sie in der Regel schlecht beraten – mit unabsehbaren, einschneidenden und langfristigen Folgen für Ihre materielle und persönliche Freiheit.
8. Grundregel: Schweigen! Schweigen! Schweigen! Sagen Sie nichts! Unterschreiben Sie nichts! Verlangen Sie einen Rechtsanwalt!
Unter Druck bzw. Schock der Freiheitsbeschränkung / Freiheitsentziehung sollten Sie unbedingt dem natürlichen Impuls, sich zur Sache oder zum Vorwurf äußern und sich verteidigen zu wollen, widerstehen. Der Druck der Vernehmungssituation ist ein denkbar schlechter Berater. Sie wissen nicht oder nicht genau, was die Ermittlungsbeamten wissen, welchen Tatvorwurf oder welche Täterhypothese die Ermittlungsbeamten verfolgen, wie und was protokolliert wird oder in einem polizeilichen Bericht erfasst wird und ob seitens der Polizei Täuschungen eingesetzt werden. Sie sind kein gleichberechtigter Partner der Ermittlungsbeamten, sondern befinden sich objektiv in der Gewalt der Polizei und werden subjektiv durch die Wissensüberlegenheit oder den Ermittlungssachverhalt der Polizei, die psychische Drucksituation und Angst vor der Machtausübung der Polizei beherrscht. Die Ermittlungsbeamten sind mit der Vernehmungssituation, Vernehmungsstrategien und Reaktionen von Vernehmungspersonen in der Vernehmung vertraut und können deren Reaktion, z. B. Stress, Angst, Panik, gezielt ausnutzen. Alles, was Sie sagen, selbst aufgrund von Täuschungen (siehe Vernehmung), kann gegen Sie verwendet werden. Selbst hinsichtlich des Anrufes Ihres Anwaltes sind Sie von dem rechtsstaatlichen Verhalten der Polizei abhängig und ausgeliefert, die Sie meist erst einmal vernehmen – zum Sprechen bringen – möchte und eventuell andere polizeiliche Maßnahmen wie stundenlanges Einsperren vor der Vernehmung vorzieht und vorschiebt, um den Schock der Verhaftung zu vertiefen, und dann Ihnen freundlich ein informelles Gespräch oder eine Vernehmung unter Inaussichtstellen Ihrer Entlassung aus dem Gewahrsam anbietet (siehe Vernehmung).
In dieser Situation bedürfen Sie eines Strafverteidigers, der für Sie im familiären, sozialen und beruflichen Umfeld die Situation angemessen kommuniziert und sich für Ihre Rechte und Belange einsetzt. Dazu zählt der professionelle Umgang mit den Medien.
Ihr Anwalt für Strafrecht in Hamburg - Kanzlei LAUENBURG | KOPIETZ | HERZOG | HOFFMANN
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