Sie suchen einen Pflichtverteidiger, eine Pflichtverteidigerin oder möchten den bereits beigeordneten wechseln? Wählen Sie selbst – und wählen Sie einen erfahrenen Spezialisten aus unserer Kanzlei, die seit 75 Jahren im Strafrecht tätig ist.
1. Sie können selbst einen Pflichtverteidiger wählen!
Sie wurden mit einer Anklageschrift aufgefordert, einen „Rechtsanwalt Ihres Vertrauens" zu benennen, andernfalls werde Ihnen ein Pflichtverteidiger vom Gericht beigeordnet? Warten Sie nicht – benennen Sie uns.
Sind Sie oder Nahestehende festgenommen oder verhaftet worden? Sagen Sie nichts! Unterschreiben Sie nichts! Verlangen Sie einen Anwalt! Rufen Sie uns an! Wir kämpfen für Ihre Freilassung.
2. Voraussetzungen für einen Pflichtverteidiger
In der Regel haben Sie einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger, wenn:
- Ihnen eine Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr ohne Bewährung droht
- nach dem Grundsatz der Waffengleichheit Mitangeklagte bereits einen Verteidiger haben
- körperliche oder geistige Einschränkungen eine Selbstverteidigung erschweren
- die Sach- oder Rechtslage besonders schwierig ist
- Untersuchungshaft vollzogen wird oder Bewährungswiderruf droht
Die Bürogemeinschaft ist seit 75 Jahren auf Strafrecht spezialisiert und verfügt über eine Fachanwaltschaft für Strafrecht.
3. Voraussetzungen der notwendigen Verteidigung
3.1 Bei Erwachsenen
Ein Fall notwendiger Verteidigung liegt vor, wenn eine Hauptverhandlung vor dem Oberlandesgericht, Landgericht oder Schöffengericht zu erwarten ist, dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt wird, Untersuchungshaft droht oder vollzogen wird, oder er sich nicht ausreichend selbst verteidigen kann.
3.2 Antragunabhängige Beiordnung
Unabhängig von einem Antrag ist ein Pflichtverteidiger zu bestellen, sobald der Beschuldigte einem Gericht zur Entscheidung über Haft vorgeführt werden soll, sich in einer Anstalt befindet oder ersichtlich ist, dass er sich nicht selbst verteidigen kann.
3.3 Bei Jugendlichen
Ein Pflichtverteidiger wird gemäß § 68 JGG beigeordnet, wenn Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr ohne Bewährung, Bewährungswiderruf oder Untersuchungshaft droht, sich der Jugendliche nicht ausreichend selbst verteidigen kann oder die Erziehungsberechtigten ausgeschlossen sind.
3.4 Wahl des Pflichtverteidigers
In Hamburg soll die von der Anwaltskammer erstellte Liste Hamburger Strafverteidiger verwendet werden. Die Bürogemeinschaft ist auf dieser Liste aufgeführt. Die Strafverteidiger der Bürogemeinschaft verfügen über jahrzehntelange forensische Erfahrung im Strafrecht.
4. Was ist ein Pflichtverteidiger?
Der Pflichtverteidiger ist ein Verteidiger, der dem / der Angeklagten in Fällen notwendiger Verteidigung (§§ 140 ff. StPO) durch das Gericht beigeordnet wird – auch gegen den Willen des Angeklagten. Er wird von der Staatskasse bezahlt und kann mit dem Mandanten eine zusätzliche Vergütung bis zur Höhe der doppelten Pflichtverteidigergebühren vereinbaren.
Auf der Pflichtverteidigerliste finden sich auch Rechtsanwälte ohne forensische Erfahrung im Strafrecht. Wählen Sie aktiv einen erfahrenen Spezialisten – Sie haben das Recht dazu.
FAQ – häufige Fragen zur Pflichtverteidigung
Kann ich meinen Pflichtverteidiger oder meine Pflichtverteidigerin selbst wählen?
Ja. Wenn Ihnen das Gericht eine Frist zur Benennung eines Rechtsanwalts Ihres Vertrauens setzt, sollten Sie diese Möglichkeit aktiv nutzen. Benennen Sie den gewünschten Verteidiger rechtzeitig, bevor das Gericht eine Person auswählt.
Wann habe ich Anspruch auf Pflichtverteidigung?
Ein Anspruch kommt insbesondere bei drohender Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr, Untersuchungshaft, schwieriger Sach- oder Rechtslage, eingeschränkter Verteidigungsfähigkeit oder bei bereits verteidigten Mitangeklagten in Betracht.
Wird ein Pflichtverteidiger auch ohne Antrag beigeordnet?
In Fällen notwendiger Verteidigung kann die Beiordnung auch ohne Antrag erfolgen, etwa wenn der Beschuldigte einem Gericht zur Entscheidung über Haft vorgeführt wird oder sich bereits in einer Anstalt befindet.
Kann ich einen bereits beigeordneten Pflichtverteidiger wechseln?
Ein Wechsel ist möglich, muss aber begründet und frühzeitig beantragt werden. Melden Sie sich schnell, damit wir prüfen können, ob und wie ein Wechsel in Ihrem Verfahren erreichbar ist.
Was gilt bei Jugendlichen?
Bei Jugendlichen kann Pflichtverteidigung unter anderem bei drohender Jugendstrafe, Untersuchungshaft, Bewährungswiderruf, ausgeschlossenen Erziehungsberechtigten oder fehlender Fähigkeit zur Selbstverteidigung notwendig sein.
Jetzt Kontakt aufnehmen
Benennen Sie uns als Ihren Pflichtverteidiger – oder rufen Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung an.