Strafverteidiger aus Leidenschaft und Überzeugung - Hamburg und bundesweit
Wir verteidigen Sie, gleichgültig wie der Vorwurf lautet
Unsere Empfehlung:
- Rufen Sie so früh wie möglich an, zu spät ist es fast nie!
- Bringen Sie alle Unterlagen (Vorladung, Anklage, Strafbefehl, amtliche Schreiben) mit unverbindliche Ersteinschätzung:
- Erste offene Fragen
- Was ist als nächstes zu tun?
- Was ist möglich?
- Ist eine Zusammenarbeit sinnvoll?
- Was ist weiter zu bedenken?
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LAUENBURG | KOPIETZ | HERZOG | HOFFMANN
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Strafverteidiger, Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsstrafrecht, Betäubungsmittelrecht (BtM), Führerschein in Hamburg seit über 70 Jahren
Sie haben Besuch von der Polizei erhalten oder es hat eine Durchsuchung statt gefunden ? Sie werden Straftat verdächtigt oder beschuldigt? Liegt eine Vorladung, Anklage, Strafbefehl, Urteil, Durchsuchung, Führerscheinentziehungsbeschluss etc. vor?
Wir verteidigen Sie bis zum bestmöglichen Ergebnis: Wenn Sie sich gerade fragen, ob Sie Strafverteidiger dafür bedürfen, brauchen Sie ihn sicher. Rufen Sie uns unverbindlich an.
Gleichgültig, was Ihnen vorgeworfen wird. Sie haben jederzeit das Recht sich von einem Rechtsanwalt / Strafverteidiger Ihrer Wahl vertreten und unterstützen zu lassen. In vielen Fällen ist dies aufgrund des Vorliegens der Vorrausetzungen der Pflichtverteidigung gemäß §§ 140 StPO zwingend erforderlich, so dass Sie besser einen Rechtsanwalt / Strafverteidiger ihres Vertrauens hinzuziehen, als sich irgendeinen Rechtsanwalt, der nicht notwendig ein Strafverteidiger sein muss, von Gnaden des Gerichtes beiordnen zu lassen. Typische Fälle der Pflichtverteidigung sind Verhaftung, eine vorrausehbare oder tatsächliche Anklage beim Schöffengericht, Landgericht, Oberlandesgericht oder Verbrechensvorwurf, ein drohender Bewährungswiderruf, eine Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr ohne Bewährung vor. Wir werden uns als Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Hamburg, als Fachanwälte für Strafrecht oder Fachanwältin für Familienrecht unverzüglich Ihrer Sache annehmen und engagiert und zielstrebig bis zum Erreichen des für Sie günstigsten, bestmöglichen Ergebnisses verfolgen. Als Strafverteidiger sind wir der Verschwiegenheit und unseren Mandanten verpflichtet und keine moralische Instanz. Sie können daher mit uns über alles sprechen.
1. Strafrecht: Entscheidend ist die prozessuale Wahrheit
Als Rechtsanwalt und Anwalt für Strafrecht in Hamburg und bundesweit verteidigen Sie gleichgültig, ob der Vorwurf auf Mord, Totschlag, Vergewaltigung, Raub, Erpressung, Sexualstrafrecht, Kinderpornographie, Diebstahl, Betrug, Körperverletzung lautet, weil es unsere Berufung ist, Ihnen in der Situation, in der die Polizei, die Staatsanwaltschaft, das Gericht, nähere und weitere Angehörige, die Verwandtschaft oder die Öffentlichkeit gegen Sie arbeitet, beizustehen und die beste mögliche Verteidigung zukommen zu lassen.
Ein wesentlicher Irrtum im Strafverfahren beinhaltet die Auffassung, dass es im Strafverfahren insbesondere im Strafprozess um die Wahrheit ginge. Die Polizei, die Staatsanwaltschaft, das Gericht, Sie, Zeugen, Sachverständige, Urkunden, Protokolle bestimmen den Sachverhalt und den Tatvorwurf. Letztlich kommt es darauf an, ob sie hinsichtlich des vorgeworfenen Sachverhalts und tatsächlich objektivierbarer Anknüpfungstatsachen die Deutungshoheit gewinnen und dieser Ihnen mit Hilfe der Strafprozessordnung und der (hoffentlich) richtigen Anwendung derselben nachgewiesen werden kann.
Im Strafrecht gilt folgender Grundsatz:
"Es kommt im Strafprozess nicht auf die „Wahrheit" an und auch nicht darauf, ob der erhobene Vorwurf wahr oder falsch ist, sondern allein darauf, ob Ihnen der Tatvorwurf nach den Regeln der Strafprozessordnung und hoffentlich richtiger Anwendung derselben nachgewiesen werden kann."
Das Strafverfahren stellt also bestenfalls eine Annäherung an die Wahrheit dar. Im Kampf um die prozessuale Wahrheit können Sie nur mittels der Vertretung und den Beistand eines versierten Rechtsanwalt / Anwalt für Strafrecht, Strafverteidiger in Hamburg und bundesweit oder Fachanwalt für Strafrecht bestehen. Andernfalls werden Sie diesen Kampf gegen die Täterhypothese der Polizei und den durch diese eingefärbten, bestimmten und häufig unter Vernichtung entlastender Beweise ermittelten Sachverhalt der Polizei, der meist durch die Staatsanwaltschaft und das Gericht übernommen wird, verlieren.
Ausschließlich die prozessuale Wahrheit ist für Ihre materielle (z.B. bei einer Geldstrafe, Geldauflage, Verfall, Vermögenseinziehung oder Arrest) und persönliche (immaterielle) Freiheit (Vollstreckungshaft, Unterbringung, Berufsverbot, Führerschein-entzug) entscheidend. Dafür benötigen Sie einen Fachanwalt Strafrecht oder auf Strafrecht versierten Anwälte. Als Strafverteidiger erkämpfe ich Ihnen die größtmögliche Freiheit, den Strafprozess unter bestmöglicher Beratung selbst zu bestimmen. Ich werde mich unverzüglich Ihrer Sache annehmen und engagiert und zielstrebig bis zu dem für Sie günstigsten erreichbaren Ergebnis verfolgen. Sie bedürfen unter dem Eindruck einer Vorladung, Anklage, der Durchsuchung ihrer Wohnung oder Geschäftes, der Festnahme, der Verhaftung professionellen Beistands und umfassender Vertretung durch im Strafrecht erfahrene Anwälte / Anwältinnen, Strafverteidiger/in oder Fachanwalt Strafrecht in strafprozessualer und menschlicher Hinsicht. Die Annahme sich selbst verteidigen zu können, kann unabsehbare und irreversible Folgen für ihre finanzielle und persönliche Freiheit haben. Überlassen Sie dies nicht dem Zufall!
Ich nehme Ihnen die Last und Unsicherheit des Strafverfahrens! Ein Informationsgespräch ist kostenlos. Rufen Sie uns unter 040 / 39 14 08 an.
Wir verteidigen Sie gleichgültig, wie der Vorwurf lautet - in Hamburg und bundesweit
Es unsere Berufung ist, Ihnen in der Situation, in der die Polizei, die Staatsanwaltschaft, das Gericht, die Öffentlichkeit, Bekannte, Freunde, Verwandte, Ehepartner, Eltern gegen Sie stehen und gegen Sie arbeitet, beizustehen und Ihnen die bestmögliche Verteidigung zukommen zu lassen.
Als Rechtsanwalt / Anwalt für Strafrecht, Strafverteidiger in Hamburg und bundesweit vermitteln und erkämpfen, denjenigen, die uns vertrauen, die größtmögliche Freiheit, den Strafprozess unter bestmöglicher Beratung selbst zu bestimmen. Wir werden uns unverzüglich Ihrer Sache annehmen und engagiert und zielstrebig bis zu dem für Sie günstigsten erreichbaren Ergebnis verfolgen.
Rufen Sie uns unter 040/ 39 14 08 oder schreiben Sie uns unter lauenburg@ihr-anwalt-hamburg.de
1.1. Wichtige Verhaltenstipps:
Mit Informationshereingaben im Ermittlungsverfahren / Strafverfahren führen Sie sich selbst der Bestrafung zu
Tipp 1: Schweigen! Schweigen! Schweigen! – Sagen Sie nichts! Unterschreiben Sie nichts! Erkennen Sie nichts an!
Sie haben das Recht, jederzeit und in jeder Lage des Verfahrens zu schweigen und den Beistand eines Anwalts oder einer Anwältin zu verlangen. Ihnen muss konkret vorgehalten werden, was man ihnen vorwirft.
Die meisten Beschuldigten führen sich durch Erklärungen, Informationshereingaben und Rechtfertigungen gegenüber der Polizei selbst der Strafverfolgung und ihrer Verurteilung zu. Ein Strafverteidiger oder Fachanwalt Strafrecht kann für Ihre Freiheit, Freispruch, Einstellung des Verfahrens oder eine milde Bestrafung entscheidend sein. Schon das informelle Gespräch, Tonfall, Mimik, Gestik, Reaktion sind Informationen, die sie in der Wahrnehmung der Ermittlungsbehörden zum/zur Verdächtigen oder Täter(in) machen können.
Tipp 2: Vermeiden Sie bei einem strafrechtlichen Vorwurf jeden Kontakt zur Polizei, der dieser tatsächliche oder vermeintliche Anknüpfungstatsachen oder Indizien ihrer Täterschaft gleichgültig, ob Sie mit der Sache etwas zu tun haben oder nicht, liefern kann.
Tipp 3: Verlangen Sie den Beistand eines Fachanwalts für Strafrecht / Rechtsanwaltes /Rechtsanwältin!
Tipp 4: Sie sind weder als Beschuldigte(r) noch als Zeuge verpflichtet zur Vernehmung vor der Polizei zu erscheinen. (Ausnahme: Androhung unmittelbarer Zwang z.B. zum Zwecke der erkennungsdienstlichen Behandlung (Rechtsbehelf möglich)
Lassen Sie sich durch unsere Kanzlei durch einen Strafverteidiger in Hamburg und bundesweit vertreten und für ihr Nichterscheinen entschuldigen. Nachteile entstehen Ihnen hieraus nicht. Nehmen Sie dieses Recht wahr. Sagen Sie nichts! Unterschreiben Sie nichts! Erkennen Sie nichts an! Lassen Sie sich nicht überreden, anders zu handeln, etwa weil ihnen dafür Strafmilderungen oder die Freilassung in Aussicht gestellt werden, welche unmittelbar bevorstehe. Im Gegenteil begründen erst ihre Angaben ein weiteres Festhalten oder etwaigen Haftbefehl. Geben Sie nur ihre Personalien an, soweit sie sich dadurch nicht selbst belasten. Die Nichtangabe der Personalien stellt eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat dar, sodass sie spätestens gegebenenfalls nach erkennungsdienstlicher Behandlung nach 12 Stunden zu entlassen sind.
Seien Sie sich bewusst, dass die allgemein und weit verbreitete Auffassung, ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen, deswegen kann die Polizei alles von mir wissen, unter Umständen gerade ihre Verurteilung provoziert. Denn jegliche Information und Angabe wird affirmativ (bestätigend) im Sinne der Tat- und Täterhypothese interpretiert (gedeutet) und adaptiert (angepasst).
Unsere Rechtsanwälte / Anwalt für Strafrecht, Strafverteidiger/in Fachanwalt für Strafrecht in Hamburg und bundesweit und andere Spezialisten stehen Ihnen zur Verfügung. Unsere Strafverteidiger/in sind an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen zugelassene Rechtsanwälte respektive Fachanwälte für Strafrecht mit ausschließlicher Spezialisierung auf das Strafrecht. Die Strafverteidiger*innen verfügen über umfangreiche Erfahrungen aufgrund einer Vielzahl von Strafverfahren in allen Verfahrensstadien. Wir sind in Hamburg und bundesweit tätig (Näheres siehe Tätigkeitsbereiche).
1.2. Beispiel: Vernehmungssituation
In der Vernehmungssituation in Hamburg und bundesweit stehen Sie als Beschuldigte(r) unter einem unausweichlichen, zwanghaften, körperlich spürbaren Rechtsfertigungs- und Erklärungsdruck. Sie möchten den Vorwurf sofort und endgültig ausräumen oder sich angesichts der drohenden Festnahme verteidigen! - Der Versuch als Beschuldigte(r) die Vernehmung durch die Polizei erfolgreich durchzustehen, ist jedoch bildlich gesprochen der Versuch als Amateurfußballer und Einzelspieler (Beschuldigter) gegen eine Bundesligamannschaft von 11 Profispielern und einen umfangreichen professionellen Kader (Ersatzspieler, Mannschaftsarzt, Co-Trainer etc. entsprechend Polizei und Staatsanwaltschaft) zu versuchen, einen Treffer auf dem ureigensten Spielfeld der Polizei und der Staatsanwaltschaft zu erzielen. Glauben Sie, dass Sie unter diesen Bedingungen ohne Anwalt / Anwältin für Strafrecht / Rechtsanwalt Strafrecht / Strafverteidiger/in / Fachanwalt für Strafrecht bestehen können? Über 20 Jahre Berufserfahrung in einer seit über 70 Jahren im Strafrecht tätigen Kanzlei und über ca. 12000 Verfahren stehen Ihnen zur Verfügung.
1.3. Fachanwalt für Strafrecht / Fachanwältin für Familienrecht
Die Berufsbezeichnung Fachanwalt für Strafrecht bzw. Fachanwältin für Familienrecht ist rechtlich geschützt. Daher dürfen sich ausschließlich solche Rechtsanwälte als Fachanwalt bezeichnen, die gegenüber der Rechtsanwaltskammer den Erwerb besonderer theoretischer und praktischer Erfahrungen und eine fortlaufende Fortbildung nachgewiesen haben, die erheblich das Maß dessen übersteigen, was üblicherweise durch die Tätigkeit und die Berufsausübung vermittelt wird.
Aufgrund dieser nachgewiesenen überdurchschnittlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fortbildungen hat die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Rechtsanwalt Joachim Lauenburg die Befugnis zum Führen der Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht und Rechtsanwältin Jessica Lauenburg die Befugnis zum Führen der Bezeichnung Fachanwältin für Familienrecht erteilt.
Die Kanzlei Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz ist seit über 70 Jahren (1951) in Hamburg und bundesweit, im europäischen Ausland als Anwalt oder Anwältin für Strafrecht und Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt Familienrecht erfolgreich tätig. (Für alle anderen Rechtsgebiete klicken Sie bitte auf Tätigkeitsbereiche).
2. Kontaktformular
Wenn Sie uns direkt beauftragen möchten, klicken Sie bitte auf Kontakt. Bitte geben Sie ihre Telefonnummer, Adresse, ggbfs. E-Mail Adresse an und übersenden Sie eine Strafprozessvollmacht (hier anklicken) (Erläuterung zum Ausfüllen) für Strafrecht bzw. Strafverteidigung und für alle anderen Rechtsgebiete (Zivilrecht, Verwaltungsrecht (Führerschein) usw.) eine Prozessvollmacht (Erläuterung zum Ausfüllen) per E-Mail, per Fax: 040/ 39 14 07, oder per Post (Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz, Elbchaussee 87, 22763 Hamburg). Wenn Sie Fragen haben, schreiben Sie uns über "Kontakt" eine Email oder rufen Sie uns unverbindlich unter Telefon Hamburg 040 / 39 14 08, Fax 040 39 14 08 im Notfall (hier klicken). Benutzen Sie das Kontaktformular ! (auf das Wort klicken).Strafbefehl - Einspruch gegen Strafbefehl
Unser erstes und vornehmste Ziel im Strafrecht ist es, möglichst im Vorverfahren / Ermittlungsverfahren die Einstellung des Verfahrens zu erwirken. Ist die Sache bereits angeklagt, kann der/die Anwalt/Anwältin u.U. die Nichteröffnung des Hauptverfahrens erreicht werden. Ist das Hauptverfahren eröffnet, kämpfen wir als Anwälte für ihren Freispruch oder Einstellung des Verfahrens. In allen anderen Fällen versuchen wir das beste mögliche Ergebnis zu erreichen. Unsere Webseite Strafrecht Anwalt Hamburg stellt Ihnen die Tätigkeitsbereiche in Hamburg, Neumünster und bundesweit vor. Wir nehmen Ihnen die Last und Unsicherheit im Strafverfahren! Ein Informationsgespräch ist kostenlos. Im Notfall / Anwaltshotline hier anklicken!
3. Im Mittelpunkt stehen Sie mit ihren persönlichen Sorgen und Nöten
Soweit Sie, Verwandte, Freunde oder Bekannte sich Strafverfahren erwehren oder Ansprüche haben oder solche abwehren möchten, klagen wollen oder verklagt werden, sich bei Heirat beraten oder sich scheiden lassen möchten, ist es im Zweifel besser rechtlichen Rat eines Anwalts einzuholen und sich anwaltlich vertreten zu lassen, als im Nachhinein das Nachsehen oder teure Rechtsnachteile oder Rechtsverluste zu erleiden.
Wenn Sie oder eine Ihnen nahe stehende Personen als Verdächtige / Verdächtige, Beschuldigter / Beschuldigte indes festgenommen, verhört oder verhaftet bzw. als Opfer betroffen sind und meinen, die Sache in die eigene Hand nehmen oder vertreten zu können, unterliegen Sie bzw. diese einem Irrtum mit unabsehbaren, einschneidenden und langfristigen Folgen für Ihre persönliche und/oder wirtschaftliche Existenz oder im Strafrecht für Ihre materielle und persönliche Freiheit. Weiter lesen bei Festnahme ...
4. Transparente Preise und Angebote (hier anklicken)
5. Typische Fragen des STRAFRECHTS
Als seit über 70 Jahren in Hamburg und andernorts im Strafrecht tätige Kanzlei, Rechtsanwälte und Fachanwalt für Strafrecht in sämtlichen Strafverfahren verteidigen bzw. vertreten wir Sie bis zum bestmöglichen Ergebnis:
- Erster Kontakt mit der Polizei / Vorwurf einer Straftat
- Vorladung: Polizeiliche Vorladung / Anhörungsbogen
- Polizeiliche Vernehmung
- Durchsuchung
- Anklage
- im Ermittlungs-, Haupt- , Rechtsmittelverfahren, Freispruch in Hamburg und bundesweit
- Unterstützung beim sog. Täter-Opfer-Ausgleich
- Beratung und Vertretung bei Bewährungswiderruf
- Untersuchungshaft, Haftprüfung, Haftbeschwerde
- Verteidigung im Strafbefehlsverfahren
- Interessenvertretung und Zeugenbeistand für Sie als Zeuge oder Zeugin
- Interessenvertretung, Nebenklage und Schmerzensgeld (Adhäsionsverfahren) als Opfer
- Recht auf einen Anwalt / Strafverteidiger – Belehrung und Aussageverweigerungsrecht nach § 136 StPO
- Akteneinsicht im Strafrecht, Verteidigungsschrift
- Einstellung wegen Geringfügigkeit, Verurteilung unter Strafvorbehalt
Allgemeine und weit verbreitete Irrtümer im Strafrecht / Strafprozessrecht
- 5.1. Im Strafprozess geht es um die Wahrheit. Wenn ich unschuldig bin, werde ich nicht verurteilt.
- 5.2. Die Staatsanwaltschaft ist die "objektivste Behörde". Folglich brauche ich keinen Verteidiger/in.
- 5.3. Meinem Anwalt/ meiner Anwältin kann ich alles erzählen!
- 5.4. „Wenn ich meine Strafanzeige zurücknehme, beendet dies das Ermittlungsverfahren/ Strafverfahren.“
- 5.5. „Ein(e) Pflichtverteidiger/in ist ein schlechter Anwalt/Anwältin, der/die es dem Gericht genehm macht, wie er/sie vom Staat bezahlt wird"
- 5.6. „Wenn ich von einer Straftat erfahre, muss ich diese anzeigen?"
6. Frühzeitige und vorausschauende Beratung ist für ihren Erfolg entscheidend
Als Unternehmer beraten und vertreten wir Sie oder ihre Firma gerne im Bereich des Wirtschafts-, Vertrags-, Arbeitsrecht, Kündigung (arbeitsrechtliche Kündigung, mietrechtliche Kündigung oder Kündigung eines anderen Dauerschuldverhältnisses (Vertrag mit wiederkehrenden Leistungspflichten, (Zahlung, Tun etc.)) Wettbewerbsrecht und allgemeinen Zivilrechts (Kauf-, Werkvertragsrecht etc.). Wir erhalten und verschaffen Ihnen unternehmerische Freiheit, indem wir Ihnen helfen rechtliche Risiken und Rechtsfolgen abzuschätzen und einzuplanen. Dadurch möchten wir Sie in die Lage versetzen, langjährige kostenintensive und gegebenenfalls auch rufschädigende Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Sollte ein Rechtsstreit nicht vermeidbar oder geboten sein, werden wir diesen engagiert und zielstrebig bis zu dem für Sie günstigsten erreichbaren Ergebnis vorantreiben.