TIPPS

Unsere Empfehlung:

Sie haben eine Vorladung erhalten oder eine Hausdurchsuchung erdulden müssen.

Gehen Sie nicht auf Vorladung zur Polizei ! Vereinbaren Sie einen Termin mit einem Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Strafrecht.

Sie sind weder als Beschuldigter noch als Zeuge verpflichtet vor der Polizei zu erscheinen.

Schweigen ! Schweigen ! Schweigen ! Reden Sie nicht mit der Polizei !

Füllen Sie den Anhörungsbogen nicht aus und senden Sie diesen nicht zurück!

Jeder unkontrollierte Informationshereingabe in das Ermittlungsverfahren führt Sie ihrer Verurteilung zu !

Sofort-Kontakt:

Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz

Tel.: 040 / 39 14 08 (Rückruf-Service)
oder Anwaltsnotdienst außerhalb unserer Bereitschaften.

JETZT TERMIN MIT EINEN ANWALT / STRAFVERTEIDIGER STRAFVERTEIDIGER VEREINBAREN

E-Mail: lauenburg@ihr-anwalt-hamburg.de oder Kontaktformular 

Anfahrt mit dem Pkw oder ÖPNV.