TIPPS
- ERSTER KONTAKT MIT DER POLIZEI / VORWURF EINER STRAFTAT
- VORLADUNG: POLIZEILICHE VORLADUNG UND ANHÖRUNGSBOGEN
- POLIZEILICHE VERNEHMNUNG
- ANKLAGE
- ALLGEMEINE UND WEIT VERBREITETE IRRTÜMER IM STRAFRECHT /STRAFPROZESSRECHT
5.1. Im Strafprozess geht es um die Wahrheit. Wenn ich unschuldig bin, werde ich nicht verurteilt.
5.2. Die Staatsanwaltschaft ist die "objektivste Behörde". Folglich brauche ich keinen Verteidiger/in.
5.3. Meinem Anwalt/ meiner Anwältin kann ich alles erzählen!
5.4. „Wenn ich meine Strafanzeige zurücknehme, beendet dies das Ermittlungsverfahren/ Strafverfahren.“
5.5. „Ein(e) Pflichtverteidiger/in ist ein schlechter Anwalt/Anwältin, der/die es dem Gericht genehm macht, wie er/sie vom Staat bezahlt wird"
5.6. „Wenn ich von einer Straftat erfahre, muss ich diese anzeigen?" - TYPISCHE FRAGEN DES STRAFRECHTS IN KÜRZE
Ihr Anwalt Hamburg - Kanzlei Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz
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