TIPPS
Unsere Empfehlung:
Sie haben eine Vorladung erhalten oder eine Hausdurchsuchung erdulden müssen.
Gehen Sie nicht auf Vorladung zur Polizei ! Vereinbaren Sie einen Termin mit einem Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Strafrecht.
Sie sind weder als Beschuldigter noch als Zeuge verpflichtet vor der Polizei zu erscheinen.
Schweigen ! Schweigen ! Schweigen ! Reden Sie nicht mit der Polizei !
Füllen Sie den Anhörungsbogen nicht aus und senden Sie diesen nicht zurück!
Jeder unkontrollierte Informationshereingabe in das Ermittlungsverfahren führt Sie ihrer Verurteilung zu !
Sofort-Kontakt:
Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz
Tel.: 040 / 39 14 08 (Rückruf-Service)
oder Anwaltsnotdienst außerhalb unserer Bereitschaften.
JETZT TERMIN MIT EINEN ANWALT / STRAFVERTEIDIGER STRAFVERTEIDIGER VEREINBAREN |
E-Mail: lauenburg@ihr-anwalt-hamburg.de oder Kontaktformular
Anfahrt mit dem Pkw oder ÖPNV.
- Erster Kontakt mit der Polizei / Vorwurf einer Straftat
- Vorladung: Polizeiliche Vorladung / Anhörungsbogen
- Polizeiliche Vernehmung
- Anklage
- Allgemeine und weit verbreitete Irrtümer im Strafrecht / Strafprozessrecht
5.1. Im Strafprozess geht es um die Wahrheit. Wenn ich unschuldig bin, werde ich nicht verurteilt.
5.2. Die Staatsanwaltschaft ist die "objektivste Behörde". Folglich brauche ich keinen Verteidiger/in.
5.3. Meinem Anwalt/ meiner Anwältin kann ich alles erzählen!
5.4. „Wenn ich meine Strafanzeige zurücknehme, beendet dies das Ermittlungsverfahren/ Strafverfahren.“
5.5. „Ein(e) Pflichtverteidiger/in ist ein schlechter Anwalt/Anwältin, der/die es dem Gericht genehm macht, wie er/sie vom Staat bezahlt wird"
5.6. „Wenn ich von einer Straftat erfahre, muss ich diese anzeigen?" - Typische Fragen des Strafrechts in Kürze
Ihr Anwalt Hamburg - Kanzlei Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz