Haftbefehl
Unsere Empfehlung:
- Fragen Sie, was für ein Haftbefehl – Untersuchungshaftbefehl, Strafvollstreckungshaftbefehl, Auslieferungshaftbefehl, Abschiebungshaftbefehl, Unterbringungsbefehl usw. – vorliegt.
- Erfragen Sie Aktenzeichen, Gericht, Vorwurf und halten Sie Vorname, Nachname, Geburtsdatum und ggfs. die Adresse des Betroffenen bereit.
- Stellen Sie unverbindlich Ihre Frage oder – beauftragen Sie uns direkt.
- Bitte halten Sie alle amtlichen Schreiben bereit.
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Rechtsanwälte Strafverteidigung
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Der Haftbefehl
Es ist zwischen folgenden Haftbefehlen zu unterscheiden:
- im Strafrecht zwischen dem strafrechtlichen Haftbefehl, strafrechtlichen Vollstreckungshaftbefehl, Unterbringungsbefehl, Ersatzzwangshaft, Zwangshaft, Erzwingungshaft,
Beugehaft und Ordnungshaft nach der Strafprozessordnung - im Zivilrecht zwischen zivilrechtlichem Haftbefehl, Arresthaftbefehl, Ersatzzwangshaft, Zwangshaft, Erzwingungshaft, Beugehaft und Ordnungshaft nach der Zivilprozessordnung und
- im Verwaltungsrecht zwischen Erzwingungshaft, Freiheitsentziehung nach dem Aufenthaltsgesetz (Vorbereitungshaft, Sicherungshaft), Zwangseinweisung nach dem PsychKG, verschiedenen Gewahrsamsformen und Ersatzzwangshaft / Zwangshaft zur Durchsetzung einer Handlung, Duldung und Unterlassung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren und Steuerrecht, Erzwingungshaft, Beugehaft, Ordnungshaft nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), Sozialgerichtsordnung (SGG) oder Verwaltungsgesetzen z. B. Ordnungswidrigkeitsgesetz (OWiG).
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