Haftbefehl

Unsere Empfehlung: 

  • Fragen Sie, was für ein Haftbefehl – Untersuchungshaftbefehl, Strafvollstreckungshaftbefehl, Auslieferungshaftbefehl, Abschiebungshaftbefehl, Unterbringungsbefehl usw. – vorliegt.

  • Erfragen Sie Aktenzeichen, Gericht, Vorwurf und halten Sie Vorname, Nachname, Geburtsdatum und ggfs. die Adresse des Betroffenen bereit.

  • Stellen Sie unverbindlich Ihre Frage oder – beauftragen Sie uns direkt.

  • Bitte halten Sie alle amtlichen Schreiben bereit.

Sofort-Kontakt: 

LAUENBURG | KOPIETZ | HERZOG | HOFFMANN
     Rechtsanwälte     Strafverteidigung

Tel.: 040 / 39 14 08 (Rückruf-Service)
oder Anwaltsnotdienst außerhalb unserer Bereitschaften

JETZT TERMIN VEREINBAREN

E-Mail: lauenburg@ihr-anwalt-hamburg.de oder Kontaktfomular oder

Anfahrt mit dem Pkw oder ÖPNV.

Der Haftbefehl

Es ist zwischen folgenden Haftbefehlen zu unterscheiden:

LAUENBURG | KOPIETZ | HERZOG | HOFFMANN
     Rechtsanwälte     Strafverteidigung