Haftbefehl
Unsere Empfehlung:
- Fragen Sie, was ür ein Haftbefehl vorliegt.
- Erfragen Sie Aktenzeichen, Gericht, Vorwurf und halten Sie Vorname, Nachname, Geburrtsdatum und ggfs. die Adresse des Betroffene bereit.
- Stellen Sie unverbindlich ihre Frage oder - beauftragen Sie uns direkt.
- Bitte halten Sie alle amtliche Schreiben bereit.
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LAUENBURG | KOPIETZ | HERZOG | HOFFMANN
Rechtsanwälte Strafverteidigung
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Der Haftbefehl
Es ist zwischen folgenden Haftbefehlen zu unterscheiden:
- im Strafrecht zwischen dem strafrechtlicher Haftbefehl, strafrechtlichen Vollstreckungs-haftbefehl, Unterbringungsbefehl, Ersatzzwangshaft, Zwangshaft, Erzwingungshaft,
Beugehaft, Ordnungshaft nach der Strafprozessordnung - im Zivilrecht zwischen zivilrechtlichen Haftbefehl, Arresthaftbefehl, Ersatzzwangshaft, Zwangshaft, Erzwingungshaft, Beugehaft, Ordnungshaft nach der Zivilprozessordnung und
- im Verwaltungsrecht zwischen Erzwingungshaft, Freiheitsentziehung nach dem Aufenthaltsgesetz (Vorbereitungshaft, Sicherungshaft), Zwangseinweisung nach dem PsychKG, verschiedene Gewahrsamsformen, Ersatzzwangshaft / Zwangshaft zur Durchsetzung einer Handlung, Duldung und Unterlassung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren und Steuerrecht, Erzwingungshaft, Beugehaft, Ordnungshaft nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), Sozialgerichtsordnung (SGG) oder Verwaltungsgesetzen z.B. Ordnungswidrigkeitsgesetz (OWiG).