Haftbefehl

Unsere Empfehlung: 

  • Fragen Sie, was ür ein Haftbefehl vorliegt.
  • Erfragen Sie Aktenzeichen, Gericht, Vorwurf und halten Sie Vorname, Nachname, Geburrtsdatum und ggfs. die Adresse des Betroffene bereit.

  • Stellen Sie unverbindlich ihre Frage oder - beauftragen Sie uns direkt.

  • Bitte halten Sie alle amtliche Schreiben bereit.

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Der Haftbefehl

Es ist zwischen folgenden Haftbefehlen zu unterscheiden: