Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Die Kanzlei Lauenburg & Kopietz berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber gerichtlich und außergerichtlich in dienst- und arbeitsrechtlichen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts sowie in den angrenzenden Rechtsgebieten.

Wenn Sie Arbeitgeber sind, sollten Sie zur Vermeidung von formellen oder materiellen Fehlern und eines kostspieligen Rechtsstreits bei tendenziell arbeitnehmerfreundlicher Rechtsprechung Ihre Änderungen des Arbeitsvertrages, Änderungskündigungen, ordentliche oder außerordentliche Kündigungen etc. anwaltlich überprüfen lassen, da ein längerer Rechtsstreit mit einem Arbeitnehmer für das Unternehmen und das Arbeitsklima sehr schädlich sein kann.

Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere:

Stützen Sie sich auf die Erfahrung und Kenntnisse eines Rechtsanwalts unserer Kanzlei. 

Ihr Anwalt für Strafrecht Hamburg – Kanzlei LAUENBURG | KOPIETZ | HERZOG | HOFFMANN
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