Sachbeschädigung, § 303 StGB, gemeinschädliche Sachbeschädigung, § 304 StGB, Zerstörung von Bauwerke, § 305 StGB, Zerstörung von Arbeitsmittel, § 305a StGB

Unsere Empfehlung:

Sie haben eine Vorladung wegen Sachbeschädigung erhalten.

  • Gehen Sie nicht auf Vorladung zur Polizei ! Vereinbaren Sie einen Termin mit einem Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Strafrecht.
  • Sie sind weder als Beschuldigter noch als Zeuge verpflichtet vor der Polizei zu erscheinen.
  • Schweigen ! Schweigen ! Schweigen ! Reden Sie nicht mit der Polizei !
  • Füllen Sie den Anhörungsbogen nicht aus und senden Sie diesen nicht zurück!
  • Jede unkontrollierte Informationshereingabe in das Ermittlungsverfahren führt Sie ihrer Verurteilung zu !

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1. Welche Strafe droht bei Sachbeschädigung ?
2. Was ist eine Sachbeschädigung ?
3. Ist das Bespritzen, Bewerfen, Besprühen mit Substanzen bzw. von Graffiti, das Bekleben mit Stickern ist in der Regel eine strafbare Sachbeschädigung ?
4. Verteidigungsstrategien beim Vorwurf der Sachbeschädigung
5. Warum sollte ich bei einer Vorladung wegen Sachbeschädigung einen Strafverteidiger oder Fachanwalt für Strafrecht beauftragen ?
6. Vorladung, Anklage oder Strafbefehl wegen Sachbeschädigung? Strafverteidiger beauftragen !
7. Gemeinschädliche Sachbeschädigung, § 304 StGB
8. Zerstörung von Bauwerken, § 305 StGB
9. Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel. § 305a StGB

1. Welche Strafe droht bei Sachbeschädigung ?

Der Straftatbestand der Sachbeschädigung eröffnet einen Strafrahmen von Geldstrafe bis zu zwei Jahren Jahresstrafe. Bei wiederholter Sachbeschädigung z.B. Reifenstechen, Fenstereinwerfen, Autospiegel abtreten, Graffiti usw. werden von den Gerichten auch Freiheitsstrafen ausgesprochen, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.

Deshalb sollten Sie den Vorwurf der Sachbeschädigung nicht auf die leichte Schulter nehmen und einen Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren, wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten haben. Werden bestimmte Tatwerkzeuge eingesetzt, wie z.B. Stichwerkzeuge bei Reifenstechen oder Spraydosen bei Graffiti kann es zu Wohnungsdurchsuchungen kommen (siehe Verhalten bei Durchsuchungen).

2. Was ist eine Sachbeschädigung ?

Eine Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB bedeutet die Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache. Hierzu muss die Sache durch die Handlung nicht notwendig unbrauchbar geworden sein, es genügt bereits eine nicht ganz unerhebliche Substanzverletzung. Bereits das absichtliche Besprühen, Bewerfen oder Beschmieren fremder Gegenstände mit schwer ablösbarer Farbe oder Substanzen z.B. durch Graffitisprayer oder Klimaaktivisten / Klimakleber ist in der Regel tatbestandserfüllend.

Der Tatbestand der Sachbeschädigung wird häufig in Tateinheit mit anderen Straftatbeständen wie Eigentumsdelikten z.B. Einbruchdiebstahl, Verkehrsdelikte mit Unfall Vorwurf, Landfriedensbruch verwirklicht.

3. Ist das Bespritzen, Bewerfen, Besprühen mit Substanzen bzw. von Graffiti, das Bekleben mit Stickern ist in der Regel eine strafbare Sachbeschädigung ?

Jede Oberflächen-, Substanzveränderung und nicht nur vorübergehende Veränderung des Erscheinungsbildes einer fremden Sache stellt eine Sachbeschädigung dar, es sei denn Sie kann wie zum Beispiel ein Kreidebild auf der Straße schnell und leicht beseitigt werden. Daher stellt auch das Bekleben fremder Sachen durch Plakate oder Sticker, die nur schwer abzulösen sind, eine Sachbeschädigung dar.

4. Verteidigungsstrategien beim Vorwurf der Sachbeschädigung

Wird der Beschuldigte bei der Tathandlung angetroffen, wird sich die Verteidigung auf die Einstellung der Tat wegen Geringfügigkeit, Schadenswiedergutmachung, Verminderung des Strafmaßes, Geldstrafe auf Bewährung usw. konzentrieren. Aber selbst in Falle des Antreffens des Beschuldigten muss diesem eine konkrete nicht nur vorübergehende bloße Veränderung des Erscheinungsbildes bzw. Sachbeschädigung nachgewiesen werden. Sind schon am Tatobjekt etwa zahlreiche Graffitis vorhanden oder waren vor Ort mehrere Beschuldigte / Handelnde tätig, muss etwa aufgrund mangelnder Zuordnung einer konkreten Sachbeschädigung ein Freispruch oder Einstellung des Verfahrens erfolgen. Die Verwendung einer bestimmten Signatur bzw. Tag, die häufig von Gruppen oder mehreren Personen verwendet wird, reicht häufig nicht zur Verurteilung aus.

Durch frühzeitige Verteidigung kann das Verfahren bereits im Ermittlungsverfahren, Hauptverfahren, Hauptverhandlung und manchmal erst im Berufungsverfahren, Berufungshauptverhandlung oder Revision durch entsprechenden Vortrag und Anträge zu einer Verfahrenseinstellung oder Freispruch gebracht werden.

5. Warum sollte ich bei einer Vorladung wegen Sachbeschädigung einen Strafverteidiger oder Fachanwalt für Strafrecht beauftragen ?

Die meisten Beschuldigten glauben ihre Verteidigung selbst in die Hand nehmen zu können. Dabei begehen Sie aus Unwissenheit und Fehlinformationen häufig entweder den Fehler z.B. auf polizeiliche Vorladung den Anhörungsbogen auszufüllen oder bei der Polizei zur Vernehmung zu erscheinen und auszusagen, weil diese gegenüber dem Beschuldigten den falschen Eindruck erweckt, dass dieser schriftliche oder mündliche Angaben machen müsse. In der Regel führen sich die meisten Beschuldigten durch  Informationshereingaben in ein Ermittlungsverfahren selbst der Bestrafung zu. Alle Informationen werden aktenkundig und können und werden durch die Polizei und die Staatsanwaltschaft gegen Sie verwendet.

Doch auch das gegenläufige Verhalten, gar nicht zu reagieren, ist in der Regel schädlich, weil Sie auf wichtige und entscheidende Verteidigungsmöglichkeiten verzichten, das Verfahren frühzeitig zur Einstellung zu bringen oder einen Freispruch zu erlangen.

Näheres dazu finden Sie unter dem Stichwort Vorladung durch die Polizei, Tipps Kontakt mit der Polizei, Vorladung und Anhörungsbogen, polizeiliche Vernehmung etc..

Ein Strafverteidiger oder Fachanwalt für Strafrecht kann in ihrer Situation sie wesentlich besser verteidigen und etwa durch eine  Stellungnahme zum Akteninhalt ohne eine Einlassung ihrerseits, juristischer Argumentation und Aufzeigen der Schwächen der einseitigen Tat- und Täterhypothese z.B. aufgrund von Ausblendung und Nichthebung widersprechender Beweismittel oder möglicher alternative Geschehensabläufe aufgrund der Unschuldsvermutung das Verfahren zu ihrer Zufriedenheit beenden.

Beispiel:

Der Mandant gibt selbst bekannt:

„Ich war vor Ort (weil Zeuge X, das gesagt hat), kenne die Beteiligten, habe die Tat jedoch nicht begangen.“

Allein durch diese Stellungnahme hat der Mandant ohne Prüfung der Zeugenaussage eingeräumt, dass er am Tatort war und mögliche Beschuldigte kennt und sich dadurch selbst ohne Not in den engeren Kreis der Verdächtigen und den Fokus der Ermittlungsbehörden gerückt.

Die angebliche Zeugenaussage über die angebliche Anwesenheit des Mandanten vor Ort, die möglicherweise als Tatsachenbehauptung durch die Polizei aufgestellt wird, ist möglicherweise völlig unbestimmt, weil der Zeuge meint oder glaubt den Mandanten an einem bestimmten Ort gesehen zu haben, vorher sich von diesem getrennt hat oder nur gehört hat, dass der Mandant vor Ort gewesen sein soll, usw.. Weiter hat der Mandant sich selbst belastet, weil er bestätigt hat, dass er vor Ort war und weiter angegeben hat, dass er die Beteiligten kennt und sich damit als Tatverdächtigter bei den Ermittlungsbehörden eingeführt.

Die Einlassung provoziert möglicherweise Ermittlungen, Zeugenbefragungen, Hausdurchsuchungen in Hinblick auf die Auffindung von Tatwerkzeugen also neue Ansätze für weitere Ermittlungen.

Gegenbeispiel:

Der Anwalt gibt nach Akteneinsicht für seinen Mandanten bekannt:

„Für die verfahrensgegenständliche Sachbeschädigung kommt ausweislich der Ermittlungsakte eine unbestimmte Vielzahl von Personen in Betracht. Es gibt keine belastbaren Anknüpfungstatsachen, dass sich mein Mandant zur Tatzeit, am Tatort mit etwaigen Tatmitteln befand. Die Aussage des Zeugen X ist nicht belastbar, da dieser keine sichere Identifizierung des Mandanten vor Ort vornehmen konnte. Im Übrigen ist die Aussage des Zeugen widersprüchlich und nicht belastbar, da …

Schließlich streitet die Unschuldsvermutung für meinen Mandanten.“

Der Vortrag der Verteidigung stützt sich ausschließlich auf den Akteninhalt und gibt keine  zusätzlichen und damit möglicherweise belastende Informationen preis. Dies erfordert jedoch eine Verteidigungsanzeige und Akteneinsicht.

6. Vorladung, Anklage oder Strafbefehl wegen Sachbeschädigung? Strafverteidiger beauftragen !

Kontaktieren Sie aus diesem Grund möglichst früh einen erfahrenen Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht und enthalten Sie sich jeglicher Angaben gegenüber der Polizei, gleichgültig ob Ihnen die Polizei suggeriert (vorgibt), dass Sie bereits als Täter überführt seien. Aber auch wenn Ihnen die Tat nachgewiesen werden kann, eröffnet Ihnen eine wirksame Verteidigung Möglichkeiten doch noch straflos davonzukommen, die Strafe zu mindern oder ein Gerichtsverfahren zu verhindern. In Abhängigkeit vom Sachverhalt kann eine Eintragung im Führungszeugnis zu abgewendet werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn Jugendstrafrecht Anwendung findet und durch den Einsatz des Strafverteidigers*in etwa eine angestrebte Berufsausübung oder Berufsausbildung bewahrt werden kann.

Die Strafverteidiger*in und Fachanwälte für Strafrecht Lauenburg, Kopietz, Herzog, Hoffmann und ihr Team helfen Ihnen gerne. Nach Akteneinsicht in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft kann in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen die Verteidigungsstrategie entworfen werden.

Hier können Sie jederzeit einen Termin vereinbaren.

7. Gemeinschädliche Sachbeschädigung, § 304 StGB

Wer rechtswidrig Gegenstände der Verehrung einer im Staat bestehenden Religionsgesellschaft oder Sachen, die dem Gottesdienst gewidmet sind, oder Grabmäler, öffentliche Denkmäler, Naturdenkmäler, Gegenstände der Kunst, der Wissenschaft oder des Gewerbes, welche in öffentlichen Sammlungen aufbewahrt werden oder öffentlich aufgestellt sind, oder Gegenstände, welche zum öffentlichen Nutzen oder zur Verschönerung öffentlicher Wege, Plätze oder Anlagen dienen, beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wer unbefugt das Erscheinungsbild der oben bezeichneten Sache oder Gegenstandes nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert, wird ebenso bestraft.

8. Zerstörung von Bauwerken, § 305 StGB

Wer rechtswidrig ein Gebäude, ein Schiff, eine Brücke, einen Damm, eine gebaute Straße, eine Eisenbahn oder ein anderes Bauwerk, welche fremdes Eigentum sind, ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

9. Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel. § 305a StGB

Wer rechtswidrig

1.
ein fremdes technisches Arbeitsmittel von bedeutendem Wert, das für die Errichtung einer Anlage oder eines Unternehmens im Sinne des § 316b Abs. 1 Nr. 1 oder 2 oder einer Anlage, die dem Betrieb oder der Entsorgung einer solchen Anlage oder eines solchen Unternehmens dient, von wesentlicher Bedeutung ist, oder
 
2.
ein für den Einsatz wesentliches technisches Arbeitsmittel der Polizei, der Bundeswehr, der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes, das von bedeutendem Wert ist, oder
 
3.
ein Kraftfahrzeug der Polizei, der Bundeswehr, der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes
ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.