Gleichgültig, ob Sie eine Vorladung, einen Strafbefehl, eine Anklage oder eine Ladung zur Hauptverhandlung erhalten haben – wir stehen Ihnen sofort und engagiert zur Seite. Über 75 Jahre Erfahrung in Hamburg und bundesweit.
Strafrecht – Bußgeld – Ordnungswidrigkeiten
Wir nehmen uns unverzüglich Ihrer Sache an und vertreten Sie engagiert bis zum bestmöglichen Ergebnis. Sowohl im allgemeinen Strafrecht als auch bei Bußgelddelikten und Ordnungswidrigkeiten.
Warum ein Fachanwalt entscheidend ist
Schweigen! Schweigen! Schweigen! – Sagen Sie nichts. Unterschreiben Sie nichts. Erkennen Sie nichts an.
In der Vernehmungssituation stehen Sie als Beschuldigter unter einem körperlich spürbaren Rechtfertigungsdruck. Der Reflex, den Vorwurf sofort erklären zu wollen, ist verständlich – und gefährlich. Selbst unverfängliche Aussagen werden affirmativ im Sinne der Täterhypothese interpretiert. Jedes Wort kann Sie belasten.
Sie haben das Recht, jederzeit zu schweigen und anwaltlichen Beistand zu verlangen. Dieses Recht besteht bereits vor der ersten Vernehmung. Nutzen Sie es.
Vermeiden Sie jeden Kontakt zur Polizei, der Anknüpfungstatsachen oder Indizien Ihrer Täterschaft liefern kann – auch informelle Gespräche.
Verlangen Sie sofort den Beistand eines Rechtsanwalts. Sie müssen einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter nicht folgen.
Geben Sie ausschließlich Ihre Personalien an. Alles darüber hinaus kann Ihnen schaden – auch scheinbar harmlose Erklärungen.
Verkehrsstrafrecht & Verkehrsrecht
Fahrerflucht, Trunkenheitsfahrt, Drogenfahrt, Fahren ohne Fahrerlaubnis – wir kämpfen für Sie und Ihren Führerschein. Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Oft kann durch Einspruch eine Einstellung oder erhebliche Reduzierung erreicht werden.
Wir verteidigen – gleichgültig, wie der Vorwurf lautet
Im Strafverfahren kommt es nicht darauf an, ob Sie schuldig sind oder sich schuldig fühlen. Es kommt einzig darauf an, ob der Vorwurf mit den Mitteln der Strafprozessordnung nachgewiesen werden kann. Ausschließlich die prozessuale Wahrheit entscheidet über Ihre Freiheit.
Die Berufsbezeichnung Fachanwalt für Strafrecht ist rechtlich geschützt und setzt den Nachweis besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse gegenüber der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer voraus. Die die Bürogemeinschaft führt diese Bezeichnung mit Rechtsanwalt Joachim Lauenburg, Rechtsanwalt René Herzog und Rechtsanwältin Anna Hoffmann.
Das Strafverfahren im Überblick
Als seit 75 Jahren in Hamburg und bundesweit tätige Kanzlei begleiten wir Sie in jeder Phase des Verfahrens:
Erstgespräch kostenlos
Ein erstes Informationsgespräch ist kostenlos. Rufen Sie uns unverbindlich an: 040 / 39 14 08.
Neben dem Strafrecht sind wir auch im Familien-, Zivil- und Verkehrsrecht tätig. Alle Tätigkeitsbereiche im Überblick.