Ist Pflichtverteidigung eine Strafverteidigung „zweiter Klasse“?
Die Bestellung von Pflichtverteidigern durch die Gerichte erfolgt im Allgemeinen nach Wahl des Beschuldigten. Ausnahmen wie vorgefertigte Beschlüsse von Richtern, in denen immer derselbe Pflichtverteidiger bestellt wird, oder die Auswahl derselben Strafverteidiger als Pflichtverteidiger nach Verhandlungsstil oder Gruppenzugehörigkeit lassen allerdings Zweifel an der Unabhängigkeit der Bestellung aufkommen.
Gefährlich wird es, wenn die Beschuldigten an sogenannte Verfahrens- respektive Verurteilungsbegleiter geraten.
Wählen Sie ihren eigenen Pflichtverteidiger. Verteidigung ist Vertrauenssache! Eine gute Strafverteidigung hat entscheidenden Einfluss auf ihre persönliche Freiheit (Freiheitsstrafe, Berufsverbot, Auflagen, Pilotenschein, Jagdschein, Arbeitsplatz) und materielle Freiheit (Geldstrafe, Geldauflage, Einziehung von Vermögen). Finden Sie einen guten Pflichtverteidiger.