Bürogemeinschaft Lauenburg – Transparente Anwaltskosten Hamburg

Kosten

Jedes Strafverfahren ist individuell, genauso wie die finanzielle Situation des oder der Beschuldigten. Dem wird Rechnung getragen.

Was kostet anwaltliche Hilfe?

Wir vertreten folgenden Grundsatz: Jedes Strafverfahren ist individuell, genauso wie die finanzielle Situation des oder der Beschuldigten. Dem wird Rechnung getragen.

Wir beraten Sie deshalb transparent über die zu erwartenden Anwaltskosten und erklären, worauf es bei Stundensatzvereinbarungen, Honorarvereinbarungen oder Abrechnungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ankommt.

Was kostet die Erstberatung?

Für eine erste Einordnung bringen oder senden Sie bitte alle vorhandenen Unterlagen. Die konkrete Vergütung richtet sich nach Rechtsgebiet, Umfang und Art der Tätigkeit.

Wie berechnen sich die Anwaltsgebühren (RVG)?

Anwaltliche Leistungen werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder auf Grundlage einer Vergütungsvereinbarung abgerechnet. Welche Variante sinnvoll ist, hängt vom Mandat ab.

Was ist, wenn ich mir keinen Anwalt leisten kann?

Im Strafrecht gibt es für Beschuldigte, Angeschuldigte und Angeklagte keine Prozesskosten- oder Verfahrenskostenhilfe, sondern allenfalls für Nebenkläger gemäß § 397a StPO, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Ein Pflichtverteidiger oder eine Pflichtverteidigerin wird Ihnen gemäß § 140 ff. StPO unter bestimmten Voraussetzungen – z. B. drohende oder tatsächliche Freiheitsentziehung, Verbrechensvorwurf, drohende Freiheitsstrafe über ein Jahr ohne Bewährung – vom Gericht gestellt, wenn Sie nicht selbst einen Verteidiger oder eine Verteidigerin wählen.

In den übrigen Rechtsgebieten soll niemand bei überwiegenden Erfolgsaussichten aus finanziellen Gründen ohne rechtlichen Beistand bleiben. Im Zivilrecht können Sie Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen, wenn Ihr Einkommen und Vermögen die gesetzlichen Freigrenzen nicht überschreiten. Im Familienrecht gilt entsprechend die Verfahrenskostenhilfe (VKH). Wir prüfen kostenlos, ob Sie Anspruch haben, und stellen den Antrag für Sie.

Wann wird mir ein Pflichtverteidiger gestellt?

Allerdings wird unter bestimmten Voraussetzungen ein Pflichtverteidiger mit oder ohne Willen des Beschuldigten oder Angeklagten bestellt. Deshalb ist es wichtig, frühzeitig einen Strafverteidiger oder eine Strafverteidigerin Ihrer Wahl zum Pflichtverteidiger bestellen zu lassen.

Ein Fall der notwendigen Verteidigung liegt u. a. vor, wenn

  • zu erwarten ist, dass die Hauptverhandlung vor dem OLG, LG oder Schöffengericht stattfindet;
  • dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt wird;
  • das Verfahren zu einem Berufsverbot führen kann;
  • der Beschuldigte einem Gericht zur Entscheidung über Haft oder einstweilige Unterbringung vorzuführen ist;
  • der Beschuldigte sich aufgrund richterlicher Anordnung in einer Anstalt befindet;
  • zu erwarten ist, dass ein Sicherungsverfahren durchgeführt wird;
  • ein seh-, hör- oder sprachbehinderter Beschuldigter die Bestellung beantragt.

Notwendige Verteidigung besteht auch, wenn wegen der Schwere der Tat, der zu erwartenden Rechtsfolge oder der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint – insbesondere bei drohender Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr ohne Bewährung, Untersuchungshaft oder Freiheitsentziehung.

Sie dürfen uns als Ihren Wunschpflichtverteidiger benennen. Wenn Sie Fragen dazu haben, rufen Sie uns unter 040 / 39 14 08 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an lauenburg@ihr-anwalt-hamburg.de.

Kann ich eine Einschätzung der Kosten haben?

Im Erstgespräch erhalten Sie auf Wunsch eine Kosteneinschätzung für die verschiedenen Verfahrensstadien. So wissen Sie stets, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen – und haben eine Planungssicherheit.

Kostenlose Prüfung, ob Sie einen Anspruch auf Pflichtverteidigung oder PKH / VKH haben.

Jetzt prüfen

Honorarvereinbarung statt Stundensatz?

In bestimmten Mandaten – etwa bei komplexen Wirtschaftsstrafverfahren oder länger andauernden Familienrechtssachen – kann eine individuelle Honorarvereinbarung sinnvoller sein als die gesetzliche RVG-Abrechnung. Wir erläutern Ihnen beide Optionen transparent.

Rechtsschutzversicherung

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Dann prüfen wir für Sie, ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten übernimmt, und übernehmen auf Wunsch die gesamte Kommunikation mit Ihrer Versicherung. Bitte halten Sie Ihre Police-Nummer bereit.

Ratenzahlung

Sollte eine Einmalzahlung nicht möglich sein, vereinbaren wir gerne eine individuelle Ratenzahlung. Sprechen Sie uns offen darauf an – finanzielle Engpässe sind kein Grund, auf Rechtsschutz zu verzichten.

Typische Verfahrenskosten
im Überblick

Konkrete Zahlen nennen wir Ihnen nach dem ersten Gespräch – transparent und ohne Überraschungen.

I

Strafrecht

Strafverteidigung

Grundgebühr, Verfahrens- und Terminsgebühren nach RVG Nr. 4100 ff. – je nach Zuständigkeit des Gerichts und Aufwand der Sache.

  • Grundgebühr nach RVG
  • Vorverfahrensgebühr
  • Haupt-/Berufungs-/Revisionsverfahrensgebühr
  • Terminsgebühr
  • Pflichtverteidigung möglich
II

Familienrecht

Scheidung & Sorgerecht

Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert (einkommensabhängig, § 43 FamGKG). Einvernehmliche Scheidungen deutlich günstiger.

  • Verfahrenswertabhängig
  • PKH/VKH-Berechtigung prüfbar
  • Einvernehmlich kostengünstiger
  • Ratenzahlung möglich
III

Beratung

Erstberatung

Die konkrete Beratung und Vergütung richten sich nach Rechtsgebiet, Umfang und Art des Mandats. Grundlage sind RVG oder Vergütungsvereinbarung.

  • Abrechnung nach RVG
  • Vergütungsvereinbarung möglich
  • Rechtsschutzversicherung prüfen
  • Schriftliche Kostenschätzung

Kosten sollten kein Hindernis
für Ihren Rechtsschutz sein.

Sprechen Sie uns an – wir finden eine Lösung. Vertraulich, schnell, verbindlich.