Einen Strafbefehl erhalten? Sie haben zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Lassen Sie diese Frist nicht verstreichen – rufen Sie uns sofort an.
1. Der Strafbefehl
Im Strafrecht werden Fälle leichterer Kriminalität durch Strafbefehl erledigt – auch nach Anberaumung einer Hauptverhandlung oder in deren Verlauf. Der Strafbefehl setzt stets ein Vergehen voraus, welches mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von nicht mehr als 1 Jahr bestraft werden kann.
Das Strafbefehlsverfahren kann dem Angeschuldigten die Bloßstellung durch eine öffentliche Hauptverhandlung ersparen.
2. Mögliche Rechtsfolgen gemäß § 407 Abs. 2 StPO
- Geldstrafe
- Verwarnung mit Strafvorbehalt (§ 59 StGB)
- Fahrverbot (§ 44 StGB)
- Verfall / Einziehung (§§ 73, 74 StGB)
- Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB), wenn Sperre max. 2 Jahre
- Absehen von Strafe (§ 60 StGB)
- Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (nur bei vorhandenem Verteidiger und Bewährung)
3. Wie ergeht ein Strafbefehl?
Da der Strafbefehl auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassen wird, ist frühzeitige anwaltliche Beratung empfehlenswert – um eine Einstellung des Verfahrens, ein Absehen von Strafe oder das bestmögliche Ergebnis zu erreichen, bevor es überhaupt zum Strafbefehl kommt.
4. Der Einspruch als Rechtsbehelf
Die Rechtskraft des Strafbefehls kann nur durch Einspruch innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung verhindert werden (§ 410 StPO). Haben Sie die Frist unverschuldet versäumt, ist unter Umständen Wiedereinsetzung möglich.
Auf den Einspruch hin wird eine mündliche Hauptverhandlung anberaumt. Wollen Sie nur die Höhe der Tagessätze angreifen, kann das Gericht mit Zustimmung auch ohne Verhandlung durch Beschluss entscheiden.
5. Vor- und Nachteile des Einspruchs
Im Strafbefehlsverfahren gilt das Verschlechterungsverbot nicht. Nach einem Einspruch kann das Gericht eine höhere Strafe oder zusätzliche Rechtsfolgen (Führerscheinentzug, Fahrverbot etc.) verhängen. Lassen Sie sich von uns beraten, bevor Sie Einspruch einlegen.
In bestimmten Fällen (z. B. Verkehrsdelikte) kann die Zeit des Fahrverbots durch gezielten Einspruch passend gelegt werden. Wir vertreten Sie in der Hauptverhandlung, wenn Sie als Angeklagter nicht erscheinen möchten.
Gegen Jugendliche kann kein Strafbefehl ergehen. Gegen Heranwachsende (18–20 Jahre) ist ein Strafbefehl mit Freiheitsstrafe nicht zulässig, wenn Jugendrecht angewendet wird.
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Handeln Sie sofort – die Frist von zwei Wochen läuft ab dem Zustellungstag.