Ist Gaslighting strafbar ?
Unsere Empfehlung:
- Es sollten frühzeitig Beweismittel (Zeugen, Gedächtnisprotokolle, Fotos, Filme, Aufnahmen von Überwachungskameras) gesichert werden, um etwa die Kausalität oder den vorsätzlichen Verletzungserfolg widerlegen zu können.
- Bei einer frühen anwaltlichen Vertretung bestehen gute Chancen auf eine Einstellung mit oder ohne Geldauflage, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe auf Bewährung ohne Eintragung im Bundeszentralregister.
- Eine außergerichtliche Schadenswiedergutmachung kann eine hohe Verurteilung oder eine Verurteilung überhaupt abwenden. In jedem Fall führt diese zu einer Strafrahmenverschiebung gemäß § 46a StGB.
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1. Was ist Gaslighting?
„Gaslighting“ bedeutet die gezielte Verunsicherung und Suggestion eines Menschen hinsichtlich als tatsächlich oder geglaubter Gewissheiten, Realität und menschlicher Beziehungen, um die psychische Widerstandskraft bis zum völligen psychischen Zusammenbruch zu brechen. Der / die Betroffene wird durch Suggestion, insinuierte Wahrnehmungserwartung, Wahrnehmungsbahnung, organisierte und orchestrierte kognitive Verzerrungen bis hin zum gezielten Kaschieren der Manipulation der Realität in eine vom Täter geschaffene Welt versetzt, in der er / sie sich zwischen Wahrheit und Schein verliert und nicht mehr unterscheiden kann. Der Begriff geht auf das später auch verfilmte Theaterstück „Gas Light“ von 1938 zurück, in dem ein Mann u. a. durch Lichterscheinungen im Dachstuhl und anderen erschreckende Manipulationen seine Frau in den Wahnsinn zu treiben versucht.
2. Ist Gaslighting strafbar?
Gaslighting ist zum einen schwer beweisbar und lässt sich tatbestandlich schwer erfassen, insbesondere da die Freiheit des Individuums nicht bis zu einem Zustand wie in einem Sanatorium geschützt werden kann, ohne dass diese dabei verloren geht.
Gewisse Handlungsweisen des Gaslighting werden durch den Tatbestand der Nachstellung / Stalking gemäß § 238 StGB erfasst, in denen der Täter wiederholt
1.
die räumliche Nähe dieser Person aufsucht,
2.
unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu dieser Person herzustellen versucht,
3.
unter missbräuchlicher Verwendung von personenbezogenen Daten dieser Person
a)
Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für sie aufgibt oder
b)
Dritte veranlasst, Kontakt mit ihr aufzunehmen,
4.
diese Person mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit ihrer selbst, eines ihrer Angehörigen oder einer anderen ihr nahestehenden Person bedroht,
5.
zulasten dieser Person, eines ihrer Angehörigen oder einer anderen ihr nahestehenden Person eine Tat nach § 202a StGB, § 202b StGB oder § 202c StGB begeht,
6.
eine Abbildung dieser Person, eines ihrer Angehörigen oder einer anderen ihr nahestehenden Person verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht,
7.
einen Inhalt (§ 11 Absatz 3), der geeignet ist, diese Person verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, unter Vortäuschung der Urheberschaft der Person verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder
8.
eine mit den Nummern 1 bis 7 vergleichbare Handlung vornimmt.
Bestimmte Vorbereitungshandlungen zum Gaslighting werden unter anderem durch die §§ 202 ff. StGB
- Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes gemäß § 202 StGB
- Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen gemäß § 201a StGB
- Verletzung des Briefgeheimnisses gemäß § 202 StGB
- Ausspähen von Daten gemäß § 202a StGB
- Abfangen von Daten gemäß § 202b StGB
- Vorbereiten des Abfangens und Ausspähens von Daten gemäß § 202c StGB
- Datenhehlerei (Verkaufen, Verwerten etc.) gemäß § 202d StGB
- Verletzung von Privatgeheimnissen gemäß § 203 StGB
- Verwertung fremder Geheimnisse gemäß § 204 StGB
- Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses z. B. Telekommunikationsüberwachung, Ortung etc. gemäß § 206 StGB.
In den Fällen der Straftatbestände gemäß § 202 ff. StGB bis § 204 StGB muss zum Zwecke der Strafverfolgung innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnisnahme gemäß § 205 StGB Strafnatrag gestellt werden.
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