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Mandantenbriefe

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Apr. 23, 2010
Kategorie: Mandantenbriefe
Erstellt von: j.lauenburg

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  • PROZESSVOLLMACHT: Nachweis
  • GERICHTLICHE HINWEISPFLICHT: keine Verpflichtung zur Wiederholung
  • ZUSTELLUNG AN PROZESSUNFÄHIGE PARTEI: Wirksamkeit
  • UNTÄTIGKEITSBESCHWERDE: selbstständiges Beweisverfahren
  • BEURKUNDUNG DER POSTALISCHEN ZUSTELLUNG: Aktenausdruck
  • ANHÖRUNGSRÜGE: Zulässigkeit
  • KÜNDIGUNGSSCHUTZGESETZ: räumlicher Anwendungsbereich
  • WERKVERTRAG: Mängelhaftung trotz "ohne-Rechnung-Abrede" für Bauleistungen
  • BGB-GESELLSCHAFT: Vertretung
  • KAUTIONSZAHLUNGSANSPRUCH DES VERMIETERS: Verjährung
  • NICHTEHELICHE LEBENSGEMEINSCHAFT: Wohnungsherausgabe
  • ZUFALLSERKENNTNISSE AUS TELEFONÜBERWACHUNG: Verwertbarkeit
  • BESTELLUNG EINES BEISTANDS: Betreuer
  • LETZTES WORT: Erziehungsberechtigter
  • WIEDEREINSETZUNG BEI VERFAHRENSRÜGEN: Zulässigkeit
  • KRIMINELLE VEREINIGUNG: Voraussetzungen
  • WOHINUNGSEINBRUCHS-DIEBSTAHL: Tatobjekt
  • VERLUST DER AMTSFÄHIGKEIT: Verurteilung zur Gesamtstrafe
  • VERFASSUNGSSCHUTZ-BERICHT: Tatsachenbehauptungen müssen der Wahrheit entsprechen
  • VORLAGE AN DAS BVerfG: Zulässigkeit
  • MERKBLATT: amtliche Auskunft
  • VIDEOÜBERWACHUNG IM BETRIEB: Verhältnismäßigkeit
  • SCHÜLERPORTAL "SPICKMICH.DE": Zulässigkeit
  • GEBÜHRENPFLICHT: für Amtshandlungen anlässlich Versammlungen
Apr. 23, 2010
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  • BERUFUNGSSCHRIFT: handschriftlich beglaubigte Abschrift
  • WIEDEREINSETZUNGSFRIST: Verfassungsmäßigkeit
  • VERSÄUMTE STELLUNGNAHMEFRIST: keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
  • MAHNANTRAG: Individualisierung eines Schadensersatzanspruchs
  • UNVERSTÄNDLICHE BETRIEBSKOSTEN-ABRECHNUNG: kein "Aufweichen" der Ausschlussfrist zur Abrechnung
  • BESITZAUFGABE: unvollständige Schlüsselübergabe
  • HANDAKTEN-HERAUSGABEANSPRUCH: nicht gegen angestellten Rechtsanwalt
  • PRESSERECHTLICHER RICHTIGSTELLlTNGSANSPRUCH: einer Behörde
  • VERFAHRENSEINSTELLUNG: unerreichbarer Zeuge
  • AUSLIEFERUNG ZUR STRAFVERFOLGUNG: unzulässig bei unverhältnismäßig hoher Strafe
  • AMTSTRÄGEREIGENSCHAFT: Busfahrer eines kommunalen Verkehrsbetriebs
  • RÄUBERISCHE ERPRESSUNG: Vollendung
  • TASCHENMESSER: gefährliches Werkzeug LS. des § 244 I Nr. l a StGB
  • UNTERSCHLAGUNG: Unterlassen der geschuldeten Rückgabe
  • BESCHWERDEFÄHIGKEIT: ausländische juristische Person
  • GERICHTLICHE BEURTEILUNG EINES VERWALTUGSAKTES: maßgeblicher Zeitpunkt für Beurteilung der Sach- und Rechtslage
  • VERWALTUNGS-VOLLSTRECKUNG. Erledigung des vollstreckten Verwaltungsaktes
  • ÖFFENTLICHRECHTLICHES VERWAHRUNGSVERHÄLTNIS: Armbanduhrverlust bei Flughafenkontrolle
  • ZUGANGSANSPRUCH: staatlicher Vorbereitungsdienst
  • ERSCHLICHENE EINBÜRGERUNG; Rücknahme nach achteinhalb Jahren
  • VERKEHRSSICHERUNGS-PFLICHT: für öffentliche Flächen
  • STRASSENVERKEHRSRECHTLICHE AUSNAHMEGENEHMIGUNG: für Lautsprechenwagen einer Partei im Wahlkampf
Apr. 23, 2010
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  • SICHERUNGSVERWAHRlTNG JUGENDLICHER
  • PKH-BEKANNTMACHUNG: Bekanntmachung zu § 115 der Zivilprozessordnung
  • BERUFUNGSBEGRÜNDUNG: zulässige Bezugnahme auf andere Schriftsätze
  • KÜNDIGUNGSSCHUTZKLAGE: Anforderungen an Klageantrag
  • BERUFUNG: Rücknahme
  • ZWEITES VERSÄUMNISURTEIL: zulassungsfreie Revision
  • WARNPFLICHT EINER BANK: Voraussetzungen
  • RESTSCHULDBEFREIUNG: Sperrwirkung einer Versagung
  • BGB-GESELLSCHAFT: Abgabe einer Willenserklärung
  • ENTNAHME VON KÖRPERZELLEN: auch vor rechtskräftiger Verurteilung zulässig
  • AKTENEINSICHT: Übersetzung von Telefonaten in einer fremden Sprache
  • AMTSTRÄGER: Praktikant
  • BELEIDIGUNG: Wahrnehmung berechtigter Interessen
  • STRAFVEREITELUNG DURCH UNTERLASSEN: Auskunftsverweigerung
  • RÜCKNAHMEERKLÄRUNG: Bindungswirkung
  • PRIVATGUTACHTEN: Erstattungsfäbigkeit
  • GEWERKSCHAFT: fehlende Klagebefugnis
  • UMGANGSPFLICHT: mit unehelichem Kind
  • MOBILFUNKSENDEANLAGE: auf Mehrfamilien-Wohnhaus
  • BAUDENKMAL: gleichartige / ähnliche Objekte
  • BÜRGERBEGEHREN: Zulässigkeit eine Doppelfrage
  • VERWALTUNGSGEBÜHR FÜR BELASTENDE AMTSHANDLUNG: Amtshandlung muss rechtmäßig oder unanfechtbar sein
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  • EINSTELLUNGSBESCHLUSS: kein zulässiges Rechtsmittel
  • ANTRAGSÄNDERUNG: in der Rechtsbeschwerdeinstanz unzulässig
  • MAHNVERFAHREN: Gerichtsstand einer Ltd.
  • WIDERRUFSBELEHRUNG IM INTERNET: keine Wahrung der Textform
  • MIETKAUTION: Verjährungsbeginn
  • WERKVERTRAGSRECHT: Nachbesserungsort
  • BAUHANDWERKERSICHERUNGSHYPOTHEK
  • BEWEISERHEBUNG: schriftliche Erklärung des Angeklagten
  • PRÄVENTIVE FESTNAHME EINES BESCHULDIGTEN: unzulässig
  • SACHAUFKLÄRUNGSGEBOT: Vorrang des sachnächsten Beweismittels
  • WALDORFSCHULE: kein. Amtsträger
  • VERKEHRSUNFALL: i.S. des § 142 StGB I Bagatellgrenze: 50 €
  • BRANDSTIFTUNG: tödlicher Unfall bei Feuerwehreinsatz
  • UNTREUE: Kautionseinzahlung auf Girokonto
  • VERWALTUNGSVERFAHREN: Zuständigkeit des BVerwG
  • WIDERSPRUCH GEGEN KOSTENBESCHEID: keine aufschiebende Wirkung
  • ANTRAGSERWEITERUNG: im Beschwerdeverfahren
  • SICHERHEITSLEISTUNG: auch bei Beteiligung des Fiskus
  • DIENSTUNFALL: Voraussetzungen
  • GERICHTLICHE FÜRSORGEPFLICHT: keine Verpflichtung zur Beschleunigung des ordentlichen Geschäftsgangs
  • PARTEIENWERBUNG IM RUNDFUNK: eingeschränkte Prüfungsbefugnis der öffentlichen Rundfunkanstalten
Apr. 23, 2010
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  • VOR-GMBH: Parteifähigkeit
  • FORMLOSE ZULEITUNG EINES BESCHLUSSES: löst nicht den Beginn einer Rechtsmittelfrist aus
  • RESTITUTIONSKLAGE: mittels einer neuen Urkunde
  • SCHRlFTFORMERFORDERNIS DER KÜNDIGUNG: Unterzeichnung mit dem Zusatz i.A.
  • RÜCKTRITT VOM KAUFVERTRAG: Vermögensschaden wegen Nutzungsausfall
  • NACHERFÜLLUNGSKOSTEN: bei Lieferung mangelhafter Bodenfliesen
  • SCHADENSERSATZPFLICHT DES KÄUFERS: wegen unberechtigter Geltendmachung von Mängelbeseitigungsansprüchen
  • DETEKTIVVERTRAG: Rechtsnatur
  • ALLGEMEINE HINWEISPFLICHT DES VERTEIDIGERS: auf Rechtsfehler
  • BEWEISAUFNAHME IN ABWESENHEIT DES ANGEKLAGTEN: Zulässigkeit
  • "IN DUBIO PRO REO"-GRUNDSATZ: Anwendbarkeit
  • SICHERSTELLUNG nicht betriebsbereites Radarwarngerät
  • RÜCKTRITT VOM ANSTIFTUNGSVERSUCH: durch Aufgeben der Einwirkung auf den anderen
  • COMPUTERBETRUG: Tatbestandshandlungen
  • DULDUNGSBESCHEINIGUNG: keine öffentliche Urkunde
  • WIEDEREINSETZUNG IN DEN VORIGEN STAND: nicht bei Irrtum oder Zweifel über Erfolgsaussicht eines Rechtsbehelfs
  • WIDERSPRUCHSEINLEGUNG DURCH E-POST: Zulässigkeit
  • ANSPRUCH AUF VERKEHRSBESCHRÄNKUNG
  • HINTERBLIEBENENVERSORGUNG: Ausschluss von Lebenspartnern
  • VERLÄNGERUNG DER ARBEITSZEIT: bayerischer Beamter
  • AMTSHAFTUNGSANSPRUCH: falsche Auskunft durch Bediensteten der Baubehörde