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Apr. 23, 2010

Mandantenbrief 06/08


Kategorie: Mandantenbriefe
Erstellt von: j.lauenburg

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  • VOR-GMBH: Parteifähigkeit
  • FORMLOSE ZULEITUNG EINES BESCHLUSSES: löst nicht den Beginn einer Rechtsmittelfrist aus
  • RESTITUTIONSKLAGE: mittels einer neuen Urkunde
  • SCHRlFTFORMERFORDERNIS DER KÜNDIGUNG: Unterzeichnung mit dem Zusatz i.A.
  • RÜCKTRITT VOM KAUFVERTRAG: Vermögensschaden wegen Nutzungsausfall
  • NACHERFÜLLUNGSKOSTEN: bei Lieferung mangelhafter Bodenfliesen
  • SCHADENSERSATZPFLICHT DES KÄUFERS: wegen unberechtigter Geltendmachung von Mängelbeseitigungsansprüchen
  • DETEKTIVVERTRAG: Rechtsnatur
  • ALLGEMEINE HINWEISPFLICHT DES VERTEIDIGERS: auf Rechtsfehler
  • BEWEISAUFNAHME IN ABWESENHEIT DES ANGEKLAGTEN: Zulässigkeit
  • "IN DUBIO PRO REO"-GRUNDSATZ: Anwendbarkeit
  • SICHERSTELLUNG nicht betriebsbereites Radarwarngerät
  • RÜCKTRITT VOM ANSTIFTUNGSVERSUCH: durch Aufgeben der Einwirkung auf den anderen
  • COMPUTERBETRUG: Tatbestandshandlungen
  • DULDUNGSBESCHEINIGUNG: keine öffentliche Urkunde
  • WIEDEREINSETZUNG IN DEN VORIGEN STAND: nicht bei Irrtum oder Zweifel über Erfolgsaussicht eines Rechtsbehelfs
  • WIDERSPRUCHSEINLEGUNG DURCH E-POST: Zulässigkeit
  • ANSPRUCH AUF VERKEHRSBESCHRÄNKUNG
  • HINTERBLIEBENENVERSORGUNG: Ausschluss von Lebenspartnern
  • VERLÄNGERUNG DER ARBEITSZEIT: bayerischer Beamter
  • AMTSHAFTUNGSANSPRUCH: falsche Auskunft durch Bediensteten der Baubehörde