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Apr. 23, 2010
Mandantenbrief 06/08
Kategorie: Mandantenbriefe
Erstellt von: j.lauenburg
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- VOR-GMBH: Parteifähigkeit
- FORMLOSE ZULEITUNG EINES BESCHLUSSES: löst nicht den Beginn einer Rechtsmittelfrist aus
- RESTITUTIONSKLAGE: mittels einer neuen Urkunde
- SCHRlFTFORMERFORDERNIS DER KÜNDIGUNG: Unterzeichnung mit dem Zusatz i.A.
- RÜCKTRITT VOM KAUFVERTRAG: Vermögensschaden wegen Nutzungsausfall
- NACHERFÜLLUNGSKOSTEN: bei Lieferung mangelhafter Bodenfliesen
- SCHADENSERSATZPFLICHT DES KÄUFERS: wegen unberechtigter Geltendmachung von Mängelbeseitigungsansprüchen
- DETEKTIVVERTRAG: Rechtsnatur
- ALLGEMEINE HINWEISPFLICHT DES VERTEIDIGERS: auf Rechtsfehler
- BEWEISAUFNAHME IN ABWESENHEIT DES ANGEKLAGTEN: Zulässigkeit
- "IN DUBIO PRO REO"-GRUNDSATZ: Anwendbarkeit
- SICHERSTELLUNG nicht betriebsbereites Radarwarngerät
- RÜCKTRITT VOM ANSTIFTUNGSVERSUCH: durch Aufgeben der Einwirkung auf den anderen
- COMPUTERBETRUG: Tatbestandshandlungen
- DULDUNGSBESCHEINIGUNG: keine öffentliche Urkunde
- WIEDEREINSETZUNG IN DEN VORIGEN STAND: nicht bei Irrtum oder Zweifel über Erfolgsaussicht eines Rechtsbehelfs
- WIDERSPRUCHSEINLEGUNG DURCH E-POST: Zulässigkeit
- ANSPRUCH AUF VERKEHRSBESCHRÄNKUNG
- HINTERBLIEBENENVERSORGUNG: Ausschluss von Lebenspartnern
- VERLÄNGERUNG DER ARBEITSZEIT: bayerischer Beamter
- AMTSHAFTUNGSANSPRUCH: falsche Auskunft durch Bediensteten der Baubehörde