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Apr. 23, 2010
Mandantenbrief 07/08
Kategorie: Mandantenbriefe
Erstellt von: j.lauenburg
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- EINSTELLUNGSBESCHLUSS: kein zulässiges Rechtsmittel
- ANTRAGSÄNDERUNG: in der Rechtsbeschwerdeinstanz unzulässig
- MAHNVERFAHREN: Gerichtsstand einer Ltd.
- WIDERRUFSBELEHRUNG IM INTERNET: keine Wahrung der Textform
- MIETKAUTION: Verjährungsbeginn
- WERKVERTRAGSRECHT: Nachbesserungsort
- BAUHANDWERKERSICHERUNGSHYPOTHEK
- BEWEISERHEBUNG: schriftliche Erklärung des Angeklagten
- PRÄVENTIVE FESTNAHME EINES BESCHULDIGTEN: unzulässig
- SACHAUFKLÄRUNGSGEBOT: Vorrang des sachnächsten Beweismittels
- WALDORFSCHULE: kein. Amtsträger
- VERKEHRSUNFALL: i.S. des § 142 StGB I Bagatellgrenze: 50 €
- BRANDSTIFTUNG: tödlicher Unfall bei Feuerwehreinsatz
- UNTREUE: Kautionseinzahlung auf Girokonto
- VERWALTUNGSVERFAHREN: Zuständigkeit des BVerwG
- WIDERSPRUCH GEGEN KOSTENBESCHEID: keine aufschiebende Wirkung
- ANTRAGSERWEITERUNG: im Beschwerdeverfahren
- SICHERHEITSLEISTUNG: auch bei Beteiligung des Fiskus
- DIENSTUNFALL: Voraussetzungen
- GERICHTLICHE FÜRSORGEPFLICHT: keine Verpflichtung zur Beschleunigung des ordentlichen Geschäftsgangs
- PARTEIENWERBUNG IM RUNDFUNK: eingeschränkte Prüfungsbefugnis der öffentlichen Rundfunkanstalten