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Apr. 23, 2010

Mandantenbrief 07/08


Kategorie: Mandantenbriefe
Erstellt von: j.lauenburg

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  • EINSTELLUNGSBESCHLUSS: kein zulässiges Rechtsmittel
  • ANTRAGSÄNDERUNG: in der Rechtsbeschwerdeinstanz unzulässig
  • MAHNVERFAHREN: Gerichtsstand einer Ltd.
  • WIDERRUFSBELEHRUNG IM INTERNET: keine Wahrung der Textform
  • MIETKAUTION: Verjährungsbeginn
  • WERKVERTRAGSRECHT: Nachbesserungsort
  • BAUHANDWERKERSICHERUNGSHYPOTHEK
  • BEWEISERHEBUNG: schriftliche Erklärung des Angeklagten
  • PRÄVENTIVE FESTNAHME EINES BESCHULDIGTEN: unzulässig
  • SACHAUFKLÄRUNGSGEBOT: Vorrang des sachnächsten Beweismittels
  • WALDORFSCHULE: kein. Amtsträger
  • VERKEHRSUNFALL: i.S. des § 142 StGB I Bagatellgrenze: 50 €
  • BRANDSTIFTUNG: tödlicher Unfall bei Feuerwehreinsatz
  • UNTREUE: Kautionseinzahlung auf Girokonto
  • VERWALTUNGSVERFAHREN: Zuständigkeit des BVerwG
  • WIDERSPRUCH GEGEN KOSTENBESCHEID: keine aufschiebende Wirkung
  • ANTRAGSERWEITERUNG: im Beschwerdeverfahren
  • SICHERHEITSLEISTUNG: auch bei Beteiligung des Fiskus
  • DIENSTUNFALL: Voraussetzungen
  • GERICHTLICHE FÜRSORGEPFLICHT: keine Verpflichtung zur Beschleunigung des ordentlichen Geschäftsgangs
  • PARTEIENWERBUNG IM RUNDFUNK: eingeschränkte Prüfungsbefugnis der öffentlichen Rundfunkanstalten