Ehescheidung, Trennung, Scheidung, Onlinescheidung, Internetscheidung
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1. Trennung, Scheidung - Was müssen Sie beachten
Vor und im Falle der Trennung oder Scheidung sind wichtige finanzielle und unterhaltsrechtliche Fragen zu klären:
- Welche finanziellen Belastungen kommen im Falle der Scheidung auf Sie zu?
- Wer ist für das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen ausgleichspflichtig (Zugewinnausgleich)?
- Wie wird das gemeinsame Vermögen auseinandergesetzt?
- Wer wird die gemeinsame Immobilie/Mietwohnung bewohnen?
- Wie wird der Hausrat verteilt?
- Was ist mit dem Versorgungsausgleich?
- Wie kann die elterliche Sorge verlässlich gestaltet werden?
- Wie können die Kinder aus den Trennungskonflikten herausgehalten werden?
- Bei wem bleiben die Kinder nach der räumlichen Trennung?
- Wie soll das Umgangsrecht des anderen Elternteils geregelt werden?
In diesen Fragen bedürfen Sie bei einer einverständlichen Scheidung einer umfassenden und gründlichen Beratung. Dabei helfen wir Ihnen, damit Sie - im Interesse Ihrer Sache - auch nach der Trennung respektvoll miteinander umgehen zu können. Ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin unserer Kanzlei hilft Ihnen gerne.
2. Wege aus der Trennung / Scheidung
Wenn Sie eine Trennung erwägen oder unmittelbar vor der Trennung stehen, sollten Sie sich umgehend beraten lassen, damit keine Ansprüche verloren gehen und konstruktive verlässliche Lösungen erarbeitet werden können. Auch taktische Erwägungen können hierbei eine Rolle spielen.
Eine einvernehmliche Scheidung eröffnet die Möglichkeit, bei interessengerechter Beratung eine Ehe nicht nur mit Würde und Anstand, sondern auch zügig ohne weitere Verletzungen und Auseinandersetzungen zu beenden. Deshalb versuchen wir in Ihrem Interesse, zunächst auf eine einvernehmliche Scheidung hinzuwirken. Sollte ein Einvernehmen jedoch nicht erzielt werden, setzen wir das Verfahren selbstverständlich streitig fort und kämpfen für Ihre Rechte.
Wir beraten und vertreten Sie in gerichtlichen Auseinandersetzungen in allen Gebieten des Familienrechts, d.h. bei Trennung, Scheidung, Unterhaltssachen, Regelung der elterlicher Sorge und des Umgangs, des Zugewinnausgleichs, des Versorgungsausgleichs, bei Anfechtung und Feststellung der Vaterschaft und bei Bezügen zu anderen Rechtsgebieten.