Dienstvertragsrecht

Der Dienstvertrag

Der Dienstvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, in dem sich der eine Teil zur Leistung der versprochenen Dienste und der andere Teil zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Der Dienstvertrag endet durch Ablauf der vereinbarten Zeit, Erreichung des Zweckes, Aufhebungsvertrag oder Kündigung. Gegenüber dem Werkvertrag bzw. Handwerkervertrag wird kein Erfolg geschuldet. Der Arbeitsvertrag ist eine Spezialform des Dienstvertrages.

Sind Sie gekündigt worden oder ihre Aufgaben verändert worden (Änderungskündigung) gilt es so schnell wie möglich anwaltlichen Rat eines Rechtsanwalts zur Wahrung ihrer Rechte einzuholen.