Handwerksrecht / Werkvertragsrecht
Das Handwerksrecht / Werkvertragsrecht
Als Handwerker haben Sie ein Werk hergestellt und Ihre Leistung erbracht. Der Besteller/Kunde zahlt nicht, erhebt ungerechtfertigte oder überzogene Mängelrügen, verlangt rechtsmissbräuchlich Gewährleistung. Er gefährdet Ihre wirtschaftliche Existenz, denn die meisten Handwerker gehen aufgrund mangelnder Zahlungsmoral der Besteller in Insolvenz.
Wir setzen uns für Ihre berechtigten Ansprüche ein und ziehen diese bei der Gegenseite ein.
Als Kunde / Besteller haben Sie eine Handwerksleistung bestellt und diese ist nicht wie bestellt oder mangelhaft. Wir beraten und vertreten Sie, wenn Sie Ihre Rechte (Schadensersatz wegen Nichterfüllung, Nachbesserung, Gewährleistung etc.) geltend machen wollen.