Wir verteidigen Sie, gleichgültig, wie der Vorwurf lautet.
Unsere Empfehlung:
- Rufen Sie so früh wie möglich an, zu spät ist es fast nie!
- Bringen Sie alle Unterlagen (Vorladung, Anklage, Strafbefehl, amtliche Schreiben) für eine unverbindliche kurze Ersteinschätzung mit:
– Erste offene Fragen
– Was ist als Nächstes zu tun?
– Was ist möglich?
– Ist eine Zusammenarbeit sinnvoll?
– Was ist weiter zu bedenken?
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LAUENBURG | KOPIETZ | HERZOG | HOFFMANN I DE GROOT
Wegen der Sperrung der Elbchaussee ist die Zufahrt für Anlieger derzeit nur über die Fischersallee möglich, und das Parken erfolgt auf dem Kanzleiparkplatz. Rufen Sie uns bitte im Zweifelsfall an.
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Apr. 23, 2010
Mandantenbrief 02/08
Kategorie: Mandantenbriefe
Erstellt von: j.lauenburg
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- Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
- Bekämpfung von Preismissbrauch
- Informationspflichten bei Versicherungverträgen
- Änderung des Tierschutzgesetzes
- Zivilrecht: Befangenheitsantrag Selbstentscheidung
- Notanwalt: nachweislich der antragstellenden Partei
- Rücknahme: Wirksamkeit bei mehrfacher Rechtsmitteleinlegung
- gerichtlich bestellter Sachverständiger: Ablehnung wegen versuchter Streitschlichtung
- Parteivernehmung: Vieraugengespräch
- Produzentenhaftung: umfasst nicht Rückruf und Austausch
- Gebrauchsgüterkauf: Beweislastumkehr
- Schenkung: Eigentumsübergang durch bloße Einigung
- Kündigung des Mietvertrages: wegen Gesundheitsgefährdung durch Schimmelpilz
- Mahnschreiben an Versicherungsnehmer: Zugangsnachweis
- Fernsehaufnahmen von Hauptverhandlung in Strafsachen: Zulässigkeit
- DNA-Identitätfeststellungunzulässig bei Besitz kinderpornographischer Schriften
- Urteilsberichtigung ausgeschlossen bei fehlende Feststellungen über die persönlichen Verhältnisse des Angeklagten
- nachträgliche Sicherheitsverwahrung: Berücksichtigung neuer Tatsachen
- Verabredung eines Verbrechens: erforderliche Konkretisierung
- Titelmissbrauch: Unterschrift über vorgefertigte Unterschriftsleiste
- exhibitionistische Handlungen: subjektiver Tatbestand
- Bankrott: echtes Unterlassungdelikt
- Vorteilsnahme:Einwerben von Wahlkampfspenden durch Amtsträger
- Beschwerdeberechtigung der Lebensgefährtin in Betreuungsangelegenheiten
- Wohngebäude: gemischt genutztes Gebäude
- Schulgesetz NRW: kein Verstoß gegen Schulformwahlfreiheit der Eltern
- Jurastudium über 30: keine Leistungen nach dem SGB II