Ehe- und Partnerschaftsvertrag

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Ehe- und Partnerschaftsverträge
Wenn Sie in einer Ehe, einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft oder einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben oder eine solche planen, ist in Ihrem wie meist auch im gemeinschaftlichen Interesse eine Vorsorge in Form von Ehe- und Partnerschaftsverträgen möglich und grundsätzlich anzuraten. Es können Vereinbarungen zur Vermögensregelung, zum Güterstand (z.B. modifizierte Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung), über den Unterhalt und den Versorgungsausgleich jederzeit, d.h. in jeder Phase Ihrer Beziehung, getroffen werden.

Bei der Ausgestaltung dieser Verträge kommt es auf Ihre individuellen oder gemeinschaftlichen Bedürfnisse, Ihre Situation und Ihre Zukunftsplanung an. Wir beraten Sie, damit Ihre Interessen möglichst rechtssicher geregelt werden. Wir erarbeiten mit Ihnen den für Sie passenden Vertrag.

Unsere fachkundige Beratung und Vorsorge wird sich aufgrund der langen Tradition und Erfahrung der Kanzlei im Familienrecht und der Einbeziehung der vielseitigen und sich ändernden Gestaltungsmöglichkeiten in einen für Sie maßgeschneiderten Vertrages für Sie bewähren.

Ein Vertrag wahrt, auch wenn er einen Konflikt möglicherweise nicht gänzlich verhindert, Ihre Interessen in der Zukunft. Konsultieren Sie einen Rechtsanwalt unserer Kanzlei.