Zwangshaft
Die Zwangshaft / Ersatzzwangshaft
Bei der Zwangshaft ist
- die zivilrechtliche Ersatzzwangshaft / Zwangshaft zur Vornahme einer unvertretbaren, d. h. einer nur durch die betroffenen Person persönlich vorzunehmenden oder erbringbaren Handlung, Duldung oder Unterlassung,
- die strafrechtliche Ersatzzwangshaft / Zwangshaft
- die verwaltungsrechtliche Ersatzzwangshaft / Zwangshaft
- die steuerrechtliche Ersatzzwangshaft / Zwangshaft
zu unterscheiden. Zwangshaft / Ersatzzwangshaft ist keine Beugehaft / Erzwingungshaft oder Ordnungsmittel im Zivilprozess, Strafprozess, Verwaltungsprozess, Steuerprozess usw.