Vollstreckungshaftbefehl im Strafrecht
Der Vollstreckungshaftbefehl
Ein Vollstreckungshaftbefehl ergeht, wenn
- eine Geldstrafe nicht oder nicht rechtszeitig bezahlt wurde,
- eine Bewährungsstrafe widerrufen wird und sich der Verurteilte nicht auf Ladung zum Strafantritt bei der ihm zugewiesenen Justizvollzugsanstalt stellt,
- auf Ladung zum Strafantritt bei einer Freiheitstrafe ohne Bewährung der Verurteilte nicht zum Strafantritt bei der ihm zugewiesenen Justizvollzugsanstalt erscheint,
- Auflagen z.B. bei Zurückstellung der Vollstreckung nicht erfüllt werden
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