Verbrechen und Vergehen

Unsere Empfehlung:

  • Es sollten frühzeitig Beweismittel (Zeugen, Gedächtnisprotokolle, Fotos, Filme, Aufnahmen von Überwachungskameras) gesichert werden, um etwa die Kausalität oder den vorsätzlichen Verletzungserfolg widerlegen zu können.
  • Bei einer frühen anwaltlichen Vertretung bestehen gute Chancen einer Einstellung mit oder ohne Geldauflage, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe auf Vorbehalt ohne Eintragung im Bundeszentralregister.
  • Eine außergerichtliche Schadenswiedergutmachung kann eine hohe Verurteilung oder eine Verurteilung überhaupt abwenden. In jedem Fall führt diese zu einer Strafrahmenverschiebung gemäß § 46 a StGB.

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1. Verbrechen und Vergehen
2. Was ist ein Vergehen ?
3. Was ist ein Verbrechen ?
4. Warum bedeutet die Unterscheidung von Vergehen und Verbrechen ?
5. Die Unterscheidung zwischen Vergehen und Verbrechen ist für die Zuständigkeit des Amtsgerichts oder Landgerichts entscheidend.

1. Verbrechen und Vergehen

Gemäß § 12 StGB unterscheidet das Strafgesetzbuch zwischen Verbrechen oder als Vergehen, welche unterschiedliche Straffolgen regelt. Die Unterscheidung eines Delikts als Verbrechen oder Vergehen wird landläufig häufig gleichgesetzt.

2. Was ist ein Vergehen ?

Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind (§ 12 Abs. 2 StGB).

Ein Vergehen kann je nach Regelung vorsätzlich oder fahrlässig oder in beiden Begehungsformen begangen werden.

3. Was ist ein Verbrechen ?

Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind (§ 12 Abs. 1 StGB).

Gemäß § 12 Abs. 3 StGB bleiben Schärfungen oder Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind, für die Einteilung der Delikte in Vergehen und Verbrechen außer Betracht, dass heißt diese sind für beide Deliktsformen anwendbar.

4. Warum bedeutet die Unterscheidung von Vergehen und Verbrechen ?

Der Versuch eines Vergehens ist gemäß § 23 Absatz 1 StGB nur dann strafbar, wenn dies ausdrücklich in der Gesetzesnorm geregelt ist.

Vergehen können im Strafbefehlsverfahren gemäß § 407 Absatz 1 StPO (Strafprozessordnung) ohne  öffentliche Hauptverfahren auf Antrag der Staatsanwaltschaft und Prüfung des Gerichts gleichsam im schriftlichen Verfahren erledigt werden. Ist der Angeklagte mit dem Strafbefehl nicht einverstanden, kann er innerhalb einer Woche Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen, so dass der Vorwurf sodann in einer öffentlichen Verhandlung eingestellt werden kann. Die Zuständigkeit eines Gerichts ergibt sich aus der Definition des Delikts

Bei einem Verbrechen ist der Versuch stets strafbar.

5. Die Unterscheidung zwischen Vergehen und Verbrechen ist für die Zuständigkeit des Amtsgerichts oder Landgerichts entscheidend.

Ein Vergehen wird in der Regel vor einem Strafrichter bei einem Amtsgericht verhandelt Demgegenüber ist bei einem Verbrechen ausschließlich das Landgericht zuständig.

Unabhängig von der Deliktsform Vergehen oder Verbrechen wird Ihnen in den Fällen der Untersuchungshaft, Unterbringung in einer Anstalt, Anklage vor dem Schöffengericht oder Landgericht und weiteren Sonderfällen gemäß §§ 140, 141 StPO ein Pflichtverteidiger gestellt.  

Generell sollten sie zur Vermeidung von unumkehrbaren Nachteilen sich anwaltlicher Hilfe vorzugsweise eines Strafverteidigers oder Fachanwalt für Strafrecht bedienen.

Wenn sie die Sache selbst in die Hand nehmen, können schon für sie nicht merkliche Fehler dem Verfahren eine entscheidende Wendung zur Anklage statt zur Einstellung oder zu einer höheren Bestrafung als zu einer Einstellung oder milderen Bestrafung oder Verurteilung oder Freispruch.