Abrechnungsbetrug

Der Vorwurf des Abrechnungsbetruges sollte gleichgültig ob dieser Abrechnungsfehlern, Fahrlässigkeit oder Vorsatz geschuldet sein, so früh wie möglich im Ermittlungsverfahren abgewehrt werden. Ohne Verteidigung doht der persönliche Ruin.


Unsere Empfehlung:

  • Beim häufig z. B. aufgrund Buchungsfehler oder Unkenntnis des Wirtschaftens in den freien Berufen indiziengestützten Vorwurf des Abrechnungsbetruges können Sie ohne anwaltliche Hilfe nicht bestehen.

  • Sagen Sie nichts! Schweigen Sie! Bevor Sie nicht Akteneinsicht haben, können Sie nicht angemessen reagieren.

  • Entbinden Sie ihren Steuerberater nicht von der Verschwiegensheitspflicht

  • Widersprechen Sie zunächst grundsätzlich der Durchsicht der Unterlagen und legen Sie noch während der Durchsuchung Beschwerde gegen diese durch Ihren Anwalt ein.

  • Jede ungeprüfte Informationshereingabe oder informelles Gespräch führt Sie mit großer Wahrscheinlichkeit Ihrer Verurteilung zu.

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  1. Abrechnungsbetrug
  2. Vorwurf Abrechnungsbetrug - Wie verhalte ich mich?

1. Abrechnungsbetrug

Im Medizinrecht und Arztrecht kann es fahrlässig oder vorsätzlich zu Unregelmäßigkeiten kommen, die allenfalls bei vorsätzlicher Begehung den Tatbestand des Abrechnungsbetruges erfüllen. In das Visier der Ermittler sind Mitglieder der Ärzteschaft, der Zahnärzte, Krankenhäuser oder sonstige Leistungserbringer wie Psychotherapeuten, Logopäden oder Physiotherapeuten geraten, die sich dem Vorwurf ausgesetzt sehen, Vergütungen für nicht erbrachte Leistungen erschlichen zu haben, oder bei den Apothekern, Sanitätshäusern oder sonstigen Lieferanten Vergütungen für nicht erbrachte Lieferungen abgerechnet zu haben.

Ein Abrechnungsbetrug als Unterfall des Betruges liegt u. a. dann vor, wenn Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Pflegedienste oder sonstige Leistungserbringer wie Psychotherapeuten, Logopäden oder Physiotherapeuten Vergütungen für nicht erbrachte Leistungen im deutschen Gesundheitswesen geltend machen, oder sich Apotheker, Sanitätshäuser oder sonstige Lieferanten Vergütungen für nicht erbrachte Lieferungen bezahlen lassen.

Bei gemeinschaftlichem Betrug wirken auch mehrere Beteiligte wie Patienten, Apotheken, Ärzte etc. zusammen.

Ein weiterer Unterfall des Abrechnungsbetrugs ist die falsche Erfassung und Abrechnung budgetierter Leistungen für ärztliche Behandlungen, wodurch die niedergelassenen Ärzte der gleichen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) geschädigt werden, deren Punktwerte und Honorare dadurch geringer ausfallen. 

2. Vorwurf Abrechnungsbetrug - Wie verhalte ich mich?

Gleichgültig, ob Sie mit dem Vorwurf Abrechnungsbetrug etwas zu tun haben oder nicht, sollten Sie keinesfalls die Sache selbst in die Hand nehmen, Erklärungen abgeben, zur polizeilichen Vernehmung erscheinen oder bei Durchsuchungen unter Schock kooperieren und sich zu informellen Gesprächen bereitfinden, welche im Nachhinein als polizeiliche Vermerke oder Berichte gegen Sie gewandt werden.

Die Grundregel lautet: schweigen, schweigen, schweigen und sofort einen Strafverteidiger kontaktieren (Strafrecht). Widerstehen Sie dem Drang, sich sofort rechtfertigen zu wollen. Überwinden Sie den Schock, die Wut, die Angst etc. und schalten Sie den Verstand ein. Beauftragen Sie einen auf Strafrecht spezialisierten Anwalt / Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger.

Die meisten Beschuldigten bringen sich erst durch ihre Äußerungen zum Tatvorwurf in die Gefahr der Strafverfolgung oder führen sich einer höheren Bestrafung zu als notwendig.

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