Dick pic: Strafbarkeit bei der Versendung eines dick pic / Pennisfotos

Unsere Empfehlung:

  • Es sollten frühzeitig Beweismittel (Zeugen, Gedächtnisprotokolle, Fotos, Filme, Aufnahmen von Überwachungskameras) gesichert werden, um etwa die Kausalität oder die Tatbestandsverwirklichung widerlegen zu können.
  • Bei einer frühen anwaltlichen Vertretung bestehen gute Chancen auf eine Einstellung mit oder ohne Geldauflage, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe auf Bewährung ohne Eintragung im Bundeszentralregister.
  • Eine außergerichtliche Schadenswiedergutmachung kann eine hohe Verurteilung oder eine Verurteilung überhaupt abwenden. In jedem Fall führt diese zu einer Strafrahmenverschiebung gemäß § 46a StGB.

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1. Wann ist das Versenden von "Dick Pic", Penisbildern, Penisfotos, Genitalbildern oder Intimbildern strafbar?
2. Was ist ein „Dick Pic“?
3. Was müssen Sie bei der Versendung eines Dick Pics beachten?
Tipp 1: Holen Sie ein schriftliches Einverständnis vom Empfänger, z. B. im Chat, ein und machen Sie einen Screenshot bzw. ein Foto von der Frage und der Zustimmung.
Tipp 2: Der Empfänger oder die Empfängerin eines Dick Pics sollte über 18 Jahre sein!
Tipp 3: Kein unbefugtes Versenden von Dick Pics Dritter oder anderer Personen oder Freunde - Zustimmung erfragen! 
Tipp 4: Das Alter der abgebildeten Person sollte über 18 Jahre sein!
Tipp 5: Öffentliches Verbreiten eines Dick Pics / Penisbilder ist strafbar!

1. Wann ist das Versenden von „Dick Pics“, Penisbildern, Penisfotos, Genitalbildern oder Intimbildern strafbar?

Das unerwünschte, unaufgeforderte, nicht einverständliche Versenden oder der nicht einvernehmliche Austausch eines Dick-Pics – andere Bezeichnungen: Penisbilder, dickpic, dick pics, Penisbild, dick pick, dicpic, dickpics, Schwanzbild, dic pic, dickpick, Penisbild, Penisfoto, dick pics, usw. – erfüllt in der Regel einen der folgenden Straftatbestände:

sodass eine Strafe 

  • bei Verbreitung von Pornographie gemäß § 184 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 6 StGB und/oder Exhibitionismus gemäß § 183 Abs. 1 StGB eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr,
  • bei Verletzung des Intimbereiches einer Person z. B. durch nicht einverständliche oder nicht zu diesem Zweck genehmigte Fertigung und Zugänglichmachen von Dick Pics, Fotos des Genitals, der weiblichen Brust, der Person in Unterwäsche z. B. durch Versendung gemäß § 184k Abs. 1 StGB eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 2 Jahren,
  • bei Verbreitung von Jugendpornografie gemäß § 184 c Abs. 1 StGB von Geldstrafe bis zu 3 Jahren, bei gewerbsmäßiger oder bandenmäßiger Begehung 3 Monate bis 5 Jahre Freiheitsstrafe,
  • bei Verbreitung von Kinderpornografie gemäß § 184 b Abs. 1 StGB von 3 Monaten bis zu 5 Jahren, bei gewerbsmäßiger oder bandenmäßiger Begehung nicht unter 2 Jahren Freiheitsstrafe

droht. 

Derartige Handlungen werden ganz überwiegend von männlichen Tätern begangen. Die Straftatbestände sollen die Betroffenen vor ungebetener Belästigung und Konfrontation mit Pornographie schützen. Dessen ungeachtet ist die Übersendung solcher Bilder mittlerweile durchaus üblich auf bestimmten Online-Dating-Plattformen. 

2. Was ist ein „Dick Pic“?

Die Wörter „Dick Pic“ setzen sich aus dem umgangssprachlichen englischen Wort „dick“ (= Schwanz = Penis) und dem englischen Wort „picture“ (= Bild) zu „Schwanzbild“ oder „Penisbild“, „Penisfoto“ oder „Penisabbildung“ zusammen, welches meist einen Penis im erigierten Zustand zeigt. Das Dick Pic wird über Dating-Plattformen, Messenger, WhatsApp, E-Mail oder Verbreitung durch Aufkleber, Poster oder Graffiti verbreitet.

3. Was müssen Sie bei der Versendung eines Dick Pics beachten?

Tipp 1: Holen Sie ein schriftliches Einverständnis vom Empfänger, z. B. im Chat, ein und machen Sie einen Screenshot bzw. ein Foto von Frage und Zustimmung.

Wenn Sie ein Dick Pic, ohne das Risiko, sich strafbar zu machen, versenden möchten, müssen Sie den / die Empfänger*in um Einverständnis bzw. Zustimmung, ein solches Bild zu empfangen, bitten. Das unerwünschte, unaufgeforderte, nicht einverständliche Gelangenlassen eines Dick Pics oder ähnlichen Bildes ist als Verbreitung von Pornografie gemäß § 184 Abs. 1 Nr. 6 StGB strafbar. Ein nachträgliches Einverständnis lässt die Strafbarkeit nicht entfallen, da der / die Betroffene vor Überrumpelung mit unerwünschten Genital-, Brust- oder Unterwäsche-Intimfotos geschützt werden soll.  

Möchte der Versender eines Dick Pics nicht den Empfänger, sondern sich selbst sexuell stimulieren, wird dies durch den Tatbestand der exhibitionistischen Handlung gemäß § 183 Abs. 1 StGB erfasst. Die digitale Übermittlung schließt eine exhibitionistische Handlung nicht aus, wenn der Versender, wie bei einem Dick Pic beabsichtigt, die Aufmerksamkeit bzw. den Fokus des Empfängers gezielt auf sein Glied als Sexualorgan lenkt.

Folglich erfüllt die Absicht des Versenders eines Dick Pics entweder die Verbreitung von Pornografie und/oder Exhibitionismus.

Wegen einer etwaigen Beweisnot sollten Sie das Einverständnis im Chat oder auf anderen Wegen schriftlich einholen oder geben lassen, indem Sie den / die Empfänger*in fragen, ob er / sie mit der Übersendung einverstanden ist, und bei Zustimmung zur Sicherheit von Frage und Zustimmung einen Screenshot machen. Denn Chats können oder werden automatisch, je nach Kommunikationsplattform, gelöscht.

Tipp 2: Der Empfänger oder die Empfängerin eines Dick Pics sollte über 18 Jahre sein

Sollte der/die Empfänger*in das achtzehnte Lebensjahr noch nicht erreicht haben, kommt es für die Strafbarkeit der Übersendung eines Dick Pics nicht auf das Einverständnis an, da gemäß § 184 Abs. 1 Nr. 1 StGB das Zugänglichmachen oder das Überlassen eines solchen Bildes an eine minderjährige Person unabhängig von einem Einverständnis strafbar ist. Im Zweifel sollten sie von einer Übersendung des Fotos absehen.

Denn das Anbieten eines Dick Pics an eine minderjährige Person ist gemäß § 184 Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar. Dies bedeutet, dass mit dem Anbieten eines solchen Fotos oder Platzierens in deren Empfangssphäre, ohne dass die minderjährige Person das Bild tatsächlich zur Kenntnis nehmen muss, die Grenze der Strafbarkeit bereits überschritten ist, da die Möglichkeit der Kenntnisnahme genügt.

Tipp 3: Kein unbefugtes Versenden von Dick Pics Dritter oder anderer Personen - Zustimmung erfragen !

Die Versendung eines Dick Pics einer dritten Person, gleichgültig, ob bekannt, Freund*in oder unbekannt, bedarf selbstverständlich sowohl des Einverständnisses des Abgebildeten als auch des Empfängers. Hier gilt es ebenfalls, das schriftliche Einverständnis, z. B. im Chat, von beiden Beteiligten, dem Abgebildeten und dem Empfänger oder der Empfängerin, einzuholen und sich bestätigen zu lassen. Andernfalls kommt neben der Strafbarkeit durch Versendung zusätzlich eine Strafbarkeit wegen Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen gemäß § 184 k Abs. 1 StGB in Betracht.

Das wissentlich oder absichtlich unbefugte Herstellen eines Dick Pics, Genitalbildes, Fotos der weiblichen Brust oder Intimfotos, z. B. in Unterwäsche, ist gemäß § 184 k Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar.

Das Versenden dieses unbefugt hergestellten Dick Pics bzw. Intimbildes von einer anderen Person ist gemäß § 184 k Abs. 1 Nr. 2 StGB strafbar. Dies erfasst gleichfalls Fotos, die von einer anderen oder dritten Person mit Zustimmung gefertigt wurden, sich jedoch diese Zustimmung nicht auf die Versendung an oder Zugänglichmachung für Dritte erstreckt, so dass die Weiterleitung nicht erlaubt war. Intimfotos von ihnen oder ihrem Partner oder ihrer Partnerin dürfen folglich ohne am besten schriftlich eingeholte Zustimmung nicht Dritten zugänglich gemacht respektive versandt werden, da gemäß § 184 k Abs. 1 Nr. 3 StGB eine Geldstrafe bis eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren droht.

Tipp 4: Das Alter der abgebildeten Person sollte über 18 Jahre sein !

Die Versendung eines Dick Pics, Genitalfotos, Fotos der weiblichen Brust oder Intimfotos von einer Person unter 18 Jahren ist trotz eines in diesem Falle irrelevanten Einverständnisses der abgebildeten Person strafbar. In diesem Fall macht sich der Täter bei Bildern von Geschlechtsteilen von 14-jährigen bis unter 18-jährigen Personen wegen Verbreitung jugendpornographischer Inhalte gemäß § 184 c StGB und bei entsprechenden Abbildungen von  einer Person unter 14 Jahren wegen Verbreitung kinderpornographischer Inhalte nach § 184 b StGB strafbar.

Tipp 5: Öffentliches Verbreiten eines Dick Pics / Penisbilder ist strafbar!

Penis-Poster, Penis-Sticker können neben dem Tatbestand der Sachbeschädigung den Straftatbestand der Verbreitung von Pornografie verwirklichen. Dies gilt insbesondere, wenn der Ort der Verbreitung öffentlich und Personen unter 18 Jahren zugänglich ist oder von diesen eingesehen werden kann, oder allgemein gemäß § 184 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 5, Nr. 6 StGB zugänglich gemacht wird. In diesen kann eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr drohen.

Ermittlungsverfahren wegen Dick Pics, Genitalfotos, Fotos der weiblichen Brust oder Intimfotos werden selten gegen Frauen, in der Regel gegen Männer, jungen und mittleren Alters, geführt, die meist ohne Einfühlungsvermögen und Scham, gedankenlos, unbedacht, leichtfertig, selbstherrlich die oben aufgeführten Fotos versenden bzw. zugänglich machen. Die meisten Beschuldigten sind sich keiner Schuld bewusst und sodann überrascht, wenn sie Besuch von der Polizei, eine Durchsuchung oder eine Gefährderansprache erleben oder eine Vorladung erhalten.

Wenn Sie Fragen zur Strafbarkeit im Umgang mit digitalen Medien und Beratung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne telefonisch Tel. 39 14 08, online oder persönlich zeitnah zur Verfügung.

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