BGH, Beschl. V. 10.05.2016 – 1 StR 669/15 – BeckRS 2016, 11644
Das der Täter den Zeitraum zwischen zwei Taten nicht dazu nutzt, zur Besinnung zu kommen und von der erneuten Tatbegehung abzusehen, darf nicht strafschärfend gewertet werden.
BGH, Beschl. V. 10.05.2016 – 1 StR 669/15 – BeckRS 2016, 11644
Das der Täter den Zeitraum zwischen zwei Taten nicht dazu nutzt, zur Besinnung zu kommen und von der erneuten Tatbegehung abzusehen, darf nicht strafschärfend gewertet werden.