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Rechtsprechung StGB 46 Abs. 3 Nicht Zur Besinnung Kommen Verstößt Gegen Das Doppelverwertungsverbot 2

2024-10-28

Strafrecht

BGH, Beschl. V. 10.05.2016 – 1 StR 669/15 – BeckRS 2016, 11644

Das der Täter den Zeitraum zwischen zwei Taten nicht dazu nutzt, zur Besinnung zu kommen und von der erneuten Tatbegehung abzusehen, darf nicht strafschärfend gewertet werden.

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