Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht in Hamburg

Strafverteidiger aus Leidenschaft und Überzeugung


Wir verteidigen Sie, gleichgültig, wie der Vorwurf lautet

Unsere Empfehlung:

  • Rufen Sie so früh wie möglich an, zu spät ist es fast nie!
  • Bringen Sie alle Unterlagen (Vorladung, Anklage, Strafbefehl, amtliche Schreiben) für eine unverbindliche kurze Ersteinschätzung: 
    – Erste offene Fragen
    – Was ist als Nächstes zu tun?
    – Was ist möglich?
    – Ist eine Zusammenarbeit sinnvoll?
    – Was ist weiter zu bedenken?
    – Rechtsberatung nur bei Beauftragung

Sofort-Kontakt: 040 39 14 08

LAUENBURG | KOPIETZ | HERZOG | HOFFMANN I DE GROOT

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Tel.: 040 / 39 14 08 (Rückruf-Service)

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Apr. 23, 2010

Mandantenbrief 03/08


Kategorie: Mandantenbriefe
Erstellt von: j.lauenburg

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  • Gesetzgebung: Telekommunikationsüberwachungsgesetz
  • Änderung des Bundespolizeigesetzes: Übermittlung von Fluggastdaten
  • Zivilrecht: Rechtsmittelverzicht, wirksam trotz Unvollständigkeit der Zustellungsurkunde wegen fehlender Unterschrift
  • gerichtliche Zuständigkeit: Klage auf Gas- und Stromsperrung
  • vorgerichtliches Sachverständigengutachten: Erstattungsfähigkeit
  • Schmerzensgeldanspruch: Unfallzeuge
  • GmbH-Geschäftsführer: weder Kaufmann noch Unternehmer
  • rückwirkende Pflichtverteidigerbeiordnung unzulässig
  • Beweisantrag: Antragsfrist
  • Untätigkeitsbeschwerde: statthaft in Strafvollzugssachen
  • gewerbsmäßige Geldfälschung: Begriffsdefinition
  • schwere Körperverletzung: Entstellung durch Narbe
  • Computerbetrug: Manipulation eines Mietkartentelefons
  • Anhörungsmitteilung: Anforderungen
  • begünstigender Verwaltungsakt: Rücknahmefrist
  • Persönlichkeitsschutz: Grenzen der Kunstfreiheit
  • Glücksspiel: Pokerturnier
  • Altersgrenze für kommunale Wahlbeamte verfassungsgemäß