Wir verteidigen Sie, gleichgültig, wie der Vorwurf lautet.
Unsere Empfehlung:
- Rufen Sie so früh wie möglich an, zu spät ist es fast nie!
- Bringen Sie alle Unterlagen (Vorladung, Anklage, Strafbefehl, amtliche Schreiben) für eine unverbindliche kurze Ersteinschätzung mit:
– Erste offene Fragen
– Was ist als Nächstes zu tun?
– Was ist möglich?
– Ist eine Zusammenarbeit sinnvoll?
– Was ist weiter zu bedenken?
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LAUENBURG | KOPIETZ | HERZOG | HOFFMANN I DE GROOT
Wegen der Sperrung der Elbchaussee ist die Zufahrt für Anlieger derzeit nur über die Fischersallee möglich, und das Parken erfolgt auf dem Kanzleiparkplatz. Rufen Sie uns bitte im Zweifelsfall an.
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Apr. 23, 2010
Mandantenbrief 01/08
Kategorie: Mandantenbriefe
Erstellt von: j.lauenburg
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- Beitrags setzte zur Rentenversicherung 2008
- Reform des Versicherungsvertragsrechts
- Berufungsbegründungsfrist: Fristenlauf nach Wiedereinsetzung
- Akteneinsichtsrecht: CD-ROM
- zweites Versäumnisurteil: nicht nach Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid und Fristversäumung
- tatbestandliche Feststellungen im Berufungsurteil: Beweiskraft
- Arbeitgeberstellung: wegen Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages
- Schadensersatzanspruch: egen neuer Beschädigung bei Nachbesserung
- Schutzgesetz: § 261 Abs. 2 StGB
- Auszahlungsanordnung: Auszahlung einer beschlagnahmten Forderung an den Verletzten
- mündliche Verhandlung: in Abwesenheit des Angeklagten
- Strafzumessung: durch Revisionsgerichte
- Verletzung der Unschuldsvermutung: bei strafschärfende Berücksichtigung einer noch nicht rechtskräftig abgeurteilten weiteren Tat
- rücksichtsloses überholen: keine Nötigung
- betrügerisches Lastschriftverfahren: kein unzulässiges Bankgeschäft
- Vorteilsnahme: durch entgeltliche Nebentätigkeit
- Ersatzzwangshaft: Anordnungsvoraussetzungen
- Flüchtlingseigenschaft: drohende Zwangsverheiratung
- Familiennachzug: nicht bei Doppelehe
- Friedhofssatzungen: Grabgestaltung
- Räum- und Streupflichten: für Gehwege