Wir verteidigen Sie, gleichgültig, wie der Vorwurf lautet.
Unsere Empfehlung:
- Rufen Sie so früh wie möglich an, zu spät ist es fast nie!
- Bringen Sie alle Unterlagen (Vorladung, Anklage, Strafbefehl, amtliche Schreiben) für eine unverbindliche kurze Ersteinschätzung mit:
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– Was ist als Nächstes zu tun?
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Apr. 23, 2010
Mandantenbrief 01/08
Kategorie: Mandantenbriefe
Erstellt von: j.lauenburg
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- Beitrags setzte zur Rentenversicherung 2008
- Reform des Versicherungsvertragsrechts
- Berufungsbegründungsfrist: Fristenlauf nach Wiedereinsetzung
- Akteneinsichtsrecht: CD-ROM
- zweites Versäumnisurteil: nicht nach Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid und Fristversäumung
- tatbestandliche Feststellungen im Berufungsurteil: Beweiskraft
- Arbeitgeberstellung: wegen Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages
- Schadensersatzanspruch: egen neuer Beschädigung bei Nachbesserung
- Schutzgesetz: § 261 Abs. 2 StGB
- Auszahlungsanordnung: Auszahlung einer beschlagnahmten Forderung an den Verletzten
- mündliche Verhandlung: in Abwesenheit des Angeklagten
- Strafzumessung: durch Revisionsgerichte
- Verletzung der Unschuldsvermutung: bei strafschärfende Berücksichtigung einer noch nicht rechtskräftig abgeurteilten weiteren Tat
- rücksichtsloses überholen: keine Nötigung
- betrügerisches Lastschriftverfahren: kein unzulässiges Bankgeschäft
- Vorteilsnahme: durch entgeltliche Nebentätigkeit
- Ersatzzwangshaft: Anordnungsvoraussetzungen
- Flüchtlingseigenschaft: drohende Zwangsverheiratung
- Familiennachzug: nicht bei Doppelehe
- Friedhofssatzungen: Grabgestaltung
- Räum- und Streupflichten: für Gehwege