Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht in Hamburg

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Wir verteidigen Sie, gleichgültig, wie der Vorwurf lautet

Unsere Empfehlung:

  • Rufen Sie so früh wie möglich an, zu spät ist es fast nie!
  • Bringen Sie alle Unterlagen (Vorladung, Anklage, Strafbefehl, amtliche Schreiben) für eine unverbindliche kurze Ersteinschätzung: 
    – Erste offene Fragen
    – Was ist als Nächstes zu tun?
    – Was ist möglich?
    – Ist eine Zusammenarbeit sinnvoll?
    – Was ist weiter zu bedenken?
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Apr. 23, 2010

Mandantenbrief 01/09


Kategorie: Mandantenbriefe
Erstellt von: j.lauenburg

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  • Mängelrüge im Reiserecht: Unverzichtbarkeit auch bei Unmöglichkeit der Abhilfe
  • Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf: Feuchtigkeit im Innenraum
  • kein eigener Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers: Betriebsbezogenheit des Eingriffs weiter erforderlich
  • Schönheitsreparaturklausel: zulässiges Farbdiktat des Vermieters
  • Anzeigepflicht des Mieters: verborgene Mängel
  • 5 %-Klausel für Kommunalwahl: Verfassungswidrigkeit der Sperrklausel
  • Personenbezogene Daten: IP-Adressen
  • Beitragsschuld: Auswirkungen der Zahlungsverjährung
  • Versicherungsnehmer kann an seinem Wohnsitz klagen: Neuregelung des § 215 VVG auf Altverträge anwendbar
  • vorläufig vollstreckbares Räumungsurteil: Vollstreckungsfähigkeit
  • Gebührenbescheid VwVfG: zulässige Bekanntgabe ggü. Dritten
  • Widerspruchsverfahren: Wegfall im baurechtlichen Verfahren