Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht in Hamburg

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Wir verteidigen Sie, gleichgültig, wie der Vorwurf lautet

Unsere Empfehlung:

  • Rufen Sie so früh wie möglich an, zu spät ist es fast nie!
  • Bringen Sie alle Unterlagen (Vorladung, Anklage, Strafbefehl, amtliche Schreiben) für eine unverbindliche kurze Ersteinschätzung: 
    – Erste offene Fragen
    – Was ist als Nächstes zu tun?
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    – Ist eine Zusammenarbeit sinnvoll?
    – Was ist weiter zu bedenken?
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Apr. 23, 2010

Mandantenbrief 11/08


Kategorie: Mandantenbriefe
Erstellt von: j.lauenburg

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  • KINDERPORNOGRAPHIE: Gesetzgebung
  • BERUFUNGSVERFAHREN: erstmalige Geltendmachung eigener Prozessunfähigkeit durch Berufungsführer
  • SOFORTIGE BESCHWERDE: Abberufung eines Prozesspflegers
  • ZUSTELLUNG AN PROZESSBEVOLLMÄCHTIGTEN: erloschene Postulationsfähigkeit
  • BERUFUNGSBEGRÜNDUNG PER E-MAIL: Dateiausdruck
  • ZWEITES VERSÄUMNISURTEIL: Säumnis einer Partei im Kammertermin
  • NACHERFÜLLUNGSANSPRUCH: Umfang
  • VERTRAGSSTRAFE: Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Strafversprechens
  • MANGEL DER MIETSACHE: schadhafter Außenputz
  • DNA-IDENTITÄTSFEST-STELLUNG: nach Freispruch
  • DURCHSUCHUNGSBESCHLUSS: gerichtliche Zuständigkeit
  • NOTANWALT: Klageerzwingungsverfahren
  • FREISPRECHENDES UTRTEIL: erforderliche Feststellungen
  • BELEIDIGUNG: "Herr Oherförster"
  • HEIMTUCKEMORD: Bewusstlosigkeit des Opfers
  • DIEBSTAHL: Vollendung der Wegnahme
  • DIEBSTAHL: Geringwertigkeitsgrenze: 50 €
  • PROTOKOLLBERICHTIGUNG: Statthaftigkeit der Beschwerde
  • URTEILSTENOR: unterbliebene Übermittlung an Geschäftsstelle
  • RECHT AM EIGENEN BILD: Geltungsbereich in der Öffentlichkeit
  • KIRCHENAUSTRITT: Verfassungsmäßigkeit der Gebührenerhebung
  • FAHRRADDEMONSTRATION: zulässige Autobahnnutzung
  • WAFFENRECHTLICHE UNZUVERLÄSSIGKEIT: Fortgeltung der bisherigen Rspr.