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Wir verteidigen Sie, gleichgültig, wie der Vorwurf lautet
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– Was ist als Nächstes zu tun?
– Was ist möglich?
– Ist eine Zusammenarbeit sinnvoll?
– Was ist weiter zu bedenken?
– Rechtsberatung nur bei Beauftragung
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Rechtsanwältin Hoffmann
Apr. 23, 2010
Mandantenbrief 11/08
Kategorie: Mandantenbriefe
Erstellt von: j.lauenburg
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- KINDERPORNOGRAPHIE: Gesetzgebung
- BERUFUNGSVERFAHREN: erstmalige Geltendmachung eigener Prozessunfähigkeit durch Berufungsführer
- SOFORTIGE BESCHWERDE: Abberufung eines Prozesspflegers
- ZUSTELLUNG AN PROZESSBEVOLLMÄCHTIGTEN: erloschene Postulationsfähigkeit
- BERUFUNGSBEGRÜNDUNG PER E-MAIL: Dateiausdruck
- ZWEITES VERSÄUMNISURTEIL: Säumnis einer Partei im Kammertermin
- NACHERFÜLLUNGSANSPRUCH: Umfang
- VERTRAGSSTRAFE: Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Strafversprechens
- MANGEL DER MIETSACHE: schadhafter Außenputz
- DNA-IDENTITÄTSFEST-STELLUNG: nach Freispruch
- DURCHSUCHUNGSBESCHLUSS: gerichtliche Zuständigkeit
- NOTANWALT: Klageerzwingungsverfahren
- FREISPRECHENDES UTRTEIL: erforderliche Feststellungen
- BELEIDIGUNG: "Herr Oherförster"
- HEIMTUCKEMORD: Bewusstlosigkeit des Opfers
- DIEBSTAHL: Vollendung der Wegnahme
- DIEBSTAHL: Geringwertigkeitsgrenze: 50 €
- PROTOKOLLBERICHTIGUNG: Statthaftigkeit der Beschwerde
- URTEILSTENOR: unterbliebene Übermittlung an Geschäftsstelle
- RECHT AM EIGENEN BILD: Geltungsbereich in der Öffentlichkeit
- KIRCHENAUSTRITT: Verfassungsmäßigkeit der Gebührenerhebung
- FAHRRADDEMONSTRATION: zulässige Autobahnnutzung
- WAFFENRECHTLICHE UNZUVERLÄSSIGKEIT: Fortgeltung der bisherigen Rspr.