Erbrecht
Das Erbrecht
Das Erbrecht wird durch gesetzliche Normen bestimmt, die den Übergang des Vermögens einer Person (des Vererbenden/Erblassers) bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen (Erben/Begünstigten) und dessen Rechte regeln.
Durch rechtzeitige, vorausschauende Planung und vertragliche Gestaltung kann Ihr Vermögen erhalten und Streit unter den Erben (streitige Erbauseinandersetzung) vermieden werden.
Das Erbrecht ist Ihr Grundrecht (Art. 14 GG), Verfügungen über Ihr Eigentum oder andere veräußerbarer Rechte zu Lebzeiten bzw. vor Eintritt des eigenen Todes zu regeln und andererseits auch Begünstigter/Begünstigte solcher Verfügungen zu werden (zu „erben“), ohne dass das Erbe für Sie zu einer finanziellen oder steuerlichen Belastung bzw. Fiasko wird.