Arzt, Arztstrafrecht, Recht des Arztes
Unsere Empfehlung:
- in der Schocksituation der Durchsuchung: Schweigen! Schweigen! Schweigen!
- Sagen Sie nichts, erkennen Sie nichts an, unterschreiben Sie nichts! Konsultieren Sie einen Strafverteidiger*in. Sie dürfen jederzeit einen Anwalt / Anwältin Ihres Vertrauens anrufen.
- Beachten Sie die weiteren Verhaltensempfehlungen unter dem Stichwort „Durchsuchung“.
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Das Arztrecht – Recht des Arztes
Wenn Sie Arzt sind, sehen Sie sich aufgrund der Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen häufig an Ihrer eigentlichen Berufsausübung gehindert, wenn beispielsweise die Krankenkasse die Kostenübernahme für eine notwendige, palliative oder lebensverlängernde Therapie verweigert.
Bei der Verordnung von wissenschaftlich anerkannten und wirksamen, aber so in Anwendung oder Dosierung nicht zugelassenen Medikationen oder Abrechnungsfehlern gegenüber der Krankenkasse droht häufig eine strafrechtliche Verfolgung.
Da medizinische Maßnahmen am Körper des Patienten grundsätzlich eine Körperverletzung darstellen, deren Strafbarkeit nur bei einer wirksamen Einwilligung ausgeschlossen ist, kann bei einer fehlerhaften Ausfüllung oder dem Verlust der Einwilligungserklärung ein Ermittlungsverfahren drohen, wenn etwa die medizinische Maßnahme nicht das Ergebnis erreicht, welches angestrebt wurde, und der Patient die Einwilligung bestreitet. Auch ein fahrlässiger oder eine billigende Inkaufnahme eines Verstosses gegen den Datenschutz z.B. bei der Digitalisierung von Patientendaten ist bei Fahrlässigkeit ordnungswidrig oder bei Vorsatz strafbar.
Wir helfen Ihnen, Ihre ärztliche Berufung und Pflicht ausüben zu können und die gesetzlichen und strafrechtlichen Schwierigkeiten von vornherein zu vermeiden und / oder auszuräumen.
Sollte sich ein Anfangsverdacht gegen Sie ergeben, sollten Sie uns umgehend kontaktieren, weil u. U. eine Durchsuchung bevorsteht, unter deren Schockwirkung Sie gleichzeitig vernommen werden sollen.
Grundregel: Schweigen und einen Rechtsanwalt anrufen, keine informellen Gespräche, deren richtige oder falsche Dokumentation oder Protokollierung nicht ihrer Macht steht. Nichts unterschreiben! Nichts anerkennen! Konsultieren Sie einen Strafverteidiger.
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