Bußgeld - Geschwindigkeitsüberschreitung - in der Probezeit
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1. Bußgelder im Straßenverkehr
1.1. Bußgeldrechner
2. Bußgeldkatalog 2021 - Geschwindigkeitsüberschreitung
2.1. Geschwindigkeitsüberschreitung Pkw/Pkw mit Anhänger/Lkw über 3,5 t innerorts
2.2. Geschwindigkeitsüberschreitung Pkw/Pkw mit Anhänger/Lkw über 3,5 außerorts
2.3. Sondertatbestände zur Geschwindigkeit
3. Geschwindigkeitsüberschreitung: Höhe der Bußgelder bei welcher Art und Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung
4. Geschwindigkeitsüberschreitung während der Probezeit
5. Die Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung von Lastkraftwagen
6. Einspruch einlegen
1. Bußgelder im Straßenverkehr
Im Bußgeldverfahren entscheidet die Prozesstaktik über das Ergebnis. Dies sollten Sie nicht dem Zufall überlassen.
Bußgeldkatalog Probezeit:
Tatbestand | Konsequenzen |
1. A-Verstoß in der Probezeit | Probezeitverlängerung um 2 Jahre, Aufbauseminar, bei Nichtteilnahme Entzug des Führerscheins |
A-Verstoß der in Zusammenhand mit Alkohol unter 0,3 Promille bis 0,5 Promille ohne Fahrfehler oder Drogen (THC unter 1 ng/ml Blut oder 75 ng/ml Blut THC-Abbauprodukte, andere Drogen Nulltoleranz) |
besonderes Aufbauseminar, bei Nichtteilnahme Entzug des Führerscheins
|
2. A-Verstoß in der Probezeit |
Verwarnung, Empfehlung der Teilnahme an einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung. im Übrigen bei Alkohol oder Drogen siehe oben |
3. A-Verstoß in der Probezeit | Entzug der Fahrerlaubnis |
1. B-Verstoß in der Probezeit | keine Probezeitmaßnahmen |
2. B-Verstoß in der Probezeit | Probezeitverlängerung um weitere 2 Jahre, Pflicht zum Aufbauseminar |
3. B-Verstoß in der Probezeit | keine Maßnahmen |
4. B-Verstoß in der Probezeit | Verwarnung, Empfehlung der Teilnahme an einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung. |
5. B-Verstoß in der Probezeit | keine Maßnahmen |
6. B-Verstoß in der Probezeit | Entzug der Fahrerlaubnis |
1.1. Katalog A: Was sind schwerwiegende Verkehrsverstöße?
Die Fahrerlaubnisverordnung bestimmt, welche Verkehrsverstöße unter Katalog A fallen und welche bereits beim ersten Verstoß zu Probezeit-Maßnahmen führen, nämlich Straftaten, die in Straßenverkehrsgesetz und Strafgesetzbuch geregelt sind:
- unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht)
- Nötigung (z. B. durch dichtes Auffahren auf der Autobahn mit Betätigen der Lichthupe)
- gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (z. B. durch illegale Autorennen)
- Trunkenheit im Verkehr
- Fahren unter Drogeneinfluss
- fahrlässige Tötung oder Körperverletzung
- Schwerwiegende Verkehrsverstöße in der Probezeit führen schnell zu entsprechenden Maßnahmen.
- folgende Ordnungswidrigkeiten sind Katalog A-Delikte:
- Gefährdung anderer durch Vorfahrtmissachtung oder Fehler beim Abbiegen
- Missachtung des Rotlichts an einer Ampel
- Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 20 km/h mit dem PKW oder um mehr als 15 km/h mit einem LKW
- Überholen im Überholverbot
- zu geringer Sicherheitsabstand bei mehr als 80 km/h (weniger als halber Tachowert)
- Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot
- Missachtung von Haltezeichen der Polizei
- Fehlverhalten an Zebrastreifen
- Fehlverhalten beim Vorbeifahren an Schulbussen
- Telefonieren mit einem Handy ohne das Nutzen einer Freisprechanlage
1.2. Katalog B: Was sind weniger schwerwiegende Verkehrsverstöße ?
Zu den weniger schwerwiegenden Verkehrsverstößen, bei denen erst zwei Verstöße zu Maßnahmen in der Probezeit führen, zählen u. a.:
- Fahren mit abgefahrenen Reifen
- ungesicherte Ladung
- Gefährdung durch ein nicht vorschriftsmäßig abgesichertes, liegengebliebenes Fahrzeug
- Mitnahme von Kindern ohne die vorgeschriebene Rückhalteeinrichtung (Kindersitz)
- Parken auf Kraftstraßen und Autobahnen, wo keine Parkerlaubnis besteht
- Termin zur HU (Hauptuntersuchung) überziehen um mehr als acht Monate
1.3. Regelungen für die Verlängerung der Probezeit
Welche Regelungen gelten bei der Verlängerung der Probezeit?
Das Verkehrsrecht sieht für Verstöße von Fahranfängern folgende Stufenregelung vor:
Bei einem ersten A-Verstoß oder zwei B-Verstößen wird von der Führerscheinstelle wird dem Betroffenen ein Aufbauseminar für Fahranfänger auferlegt. Zugleich verlängert sich die Probezeit automatisch um zwei weitere Jahre. Die Verlängerung der Probezeit für den Führerschein kann rechtlich nicht angefochten werden.
Bei einem erneuten A-Verstoß oder zwei B-Verstößen während der verlängerten Probezeit, erhält der Führerscheinneuling eine schriftliche Verwarnung. Darüber hinaus wird die Empfehlung ausgesprochen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Diese Teilnahme ist jedoch nur freiwilliger Natur und mit Kosten verbunden.
Bei einem erneuten A-Verstoß oder zwei B-Verstößen, trotz Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger und trotz schriftlicher Verwarnung, wird der Führerschein entzogen. Es folgt eine sogenannte Sperrfrist, welche mindestens drei Monate andauert.
1.1. Bußgeldrechner
Für Geschwindigkeitsverstöße im Straßenverkehr können Sie den Bußgeldrechner verwenden, um die Höhe des Bußgeldes und der Punkte zu berechnen oder für andere Verstöße einschließlich der Punktezahl aufrufen.
(Achtung die Ergebnisse werden in einem popup Fenster angezeigt !).
2. Bußgeldkatalog 2021 - Geschwindigkeitsüberschreitung
Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften.
2.1.1. Geschwindigkeitsüberschreitung / PKW / INNERORTS
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
... bis 10 km/h | € 30,00 | ||
... 11 - 15 km/h | € 50,00 | ||
... 16 - 20 km/h | € 70,00 | ||
... 21 - 25 km/h | € 115,00 | 1 | |
... 26 - 30 km/h | € 180,00 | 1 | (1 Monat)* |
... 31 - 40 km/h | € 260,00 | 2 | 1 Monat |
... 41 - 50 km/h | € 400,00 | 2 | 1 Monat |
... 51 - 60 km/h | € 560,00 | 2 | 2 Monate |
... 61 - 70 km/h | € 700,00 | 2 | 3 Monate |
über 70 km/h | € 800,00 | 2 | 3 Monate |
2.1.2. Geschwindigkeitsüberschreitung / PKW mit Anhänger/ INNERORTS:
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
... bis 10 km/h | € 40,00 | ||
... 11 - 15 km/h | € 60,00 | ||
... 16 - 20 km/h | € 160,00 | 1 | |
... 21 - 25 km/h | € 175,00 | 1 | |
... 26 - 30 km/h | € 235,00 | 2 | 1 Monat |
... 31 - 40 km/h | € 340,00 | 2 | 1 Monat |
... 41 - 50 km/h | € 560,00 | 2 | 2 Monate |
... 51 - 60 km/h | € 700,00 | 2 | 3 Monate |
über 60 km/h | € 800,00 | 2 | 3 Monate |
2.1.3. Geschwindigkeitsüberschreitung / LKW über 3,5 t / INNERORTS:
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
... bis 10 km/h | € 40,00 | ||
... 11 - 15 km/h | € 60,00 | ||
... 16 - 20 km/h | € 160,00 | 1 | |
.... 21 - 25 km/h | € 175,00 | 1 | |
... 26 - 30 km/h | € 235,00 | 2 | 1 Monat |
... 31 - 40 km/h | € 340,00 | 2 | 1 Monat |
... 41 - 50 km/h | € 560,00 | 2 | 2 Monate |
... 51 - 60 km/h | € 700,00 | 2 | 3 Monate |
über 60 km/h | € 800,00 | 2 | 3 Monate |
beim Rechtsabbiegen innerorts nicht Schrittgeschwindigkeit gefahren | € 70,00 | 1 |
2.2.1. Geschwindigkeitsüberschreitung PKW / AUSSERORTS:
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
... bis 10 km/h | € 20,00 | ||
... 11 - 15 km/h | € 40,00 | ||
... 16 - 20 km/h | € 60,00 | ||
... 21 - 25 km/h | € 100,00 | 1 | |
... 26 - 30 km/h | € 150,00 | 1 | (1 Monat)* |
... 31 - 40 km/h | € 200,00 | 1 | (1 Monat)* |
... 41 - 50 km/h | € 320,00 | 2 | 1 Monat |
... 51 - 60 km/h | € 480,00 | 2 | 1 Monat |
... 61 - 70 km/h | € 600,00 | 2 | 2 Monate |
über 70 km/h | € 700,00 | 2 | 3 Monate |
2.2.2. Geschwindigkeitsüberschreitung / PKW mit Anhänger/ AUSSERORTS:
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
... bis 10 km/h | € 30,00 | ||
... 11 - 15 km/h | € 50,00 | ||
... 16 - 20 km/h | € 140,00 | 1 | |
... 21 - 25 km/h | € 150,00 | 1 | |
... 26 - 30 km/h | € 175,00 | 1 | |
... 31 - 40 km/h | € 255,00 | 2 | 1 Monat |
... 41 - 50 km/h | € 480,00 | 2 | 1 Monat |
... 51 - 60 km/h | € 600,00 | 2 | 2 Monate |
über 60 km/h | € 700,00 | 2 | 3 Monate |
2.2.3. Geschwindigkeitsüberschreitung / LKW über 3,5 t / AUSSERORTS:
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
... bis 10 km/h | € 30,00 | ||
... 11 - 15 km/h | € 50,00 | ||
... 16 - 20 km/h | € 140,00 | 1 | |
... 21 - 25 km/h | € 150,00 | 1 | |
... 26 - 30 km/h | € 175,00 | 1 | |
... 31 - 40 km/h | € 255,00 | 2 | 1 Monat |
... 41 - 50 km/h | € 480,00 | 2 | 1 Monat |
... 51 - 60 km/h | € 600,00 | 2 | 2 Monate |
... über 60km/h | € 700,00 | 2 | 3 Monate |
2.2.4. Berechnung des von Amts wegen zu berücksichtigenden Toleranzabzug
Bußgeld aufgrund Fehlverhalten in einer besonderen Verkehrssituation | Abzug |
Festgestellte Geschwindigkeit |
mobile und stationäre Blitzanlagen / Geschwindigkeitsüberwachung | ||
bis 100 m/h | - 3 km/h | |
42 km/h* zu schnell in der 30-iger | - 3 km/h | = 39 km/h |
53 km/h in der 50-iger Zone | - 3 km/h | = 50 km/h |
90 km/h in der 80-iger | - 3 km/h | =87 km/h |
über 100 km/h | - 3 % | |
124 km/h in der 120-iger Zone | - 3 % | = 124 km/h - 4 (3,72 aufgerundet) = 120 km/h |
150 km/h in der 120-iger Zone | - 3 % | = 150 km/h - 5 (4,5 aufgerundet) = 145 km/h |
Videonachfahrsysteme | - 5 % | |
126 km/h in der 120-iger Zone | - 5 % | = 126 km/h - 6 (6,3 abgerundet) = 120 km/h |
150 km/h in der 120-iger Zone | - 5 % | = 150 km/h - 8 (7,5 aufgerundet) 142 km/h |
2.3. Sondertatbestände zur Geschwindigkeit, Rennen
Tatbestand |
Bußgeld |
Punkte |
Fahrverbot |
Bemerkung |
Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigtem Bereich nicht eingehalten, sofern nicht mehr als 10 km/h zu schnell (PKW) Innerorts beim Rechtsabbiegen nicht Schrittgeschwindigkeit gefahren (LKW) |
20 EUR
|
|
||
Nicht angepasstes Tempo trotz Bahnübergängen, besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnissen oder bei schlechten Sichtverhältnissen |
100 EUR |
1 |
||
Nicht angepasstes Tempo trotz Bahnübergängen, besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnissen oder bei schlechten Sichtverhältnissen mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer |
€ 120,00 |
1 |
||
Nicht angepasstes Tempo trotz Bahnübergängen, besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnissen oder bei schlechten Sichtverhältnissen mit Sachbeschädigung |
€ 145,00 |
1 |
||
Unfall aufgrund von nicht angepasstem Tempo verursacht |
€ 35,00 |
|||
Kinder, Hilfsbedürftige und Ältere gefährdet durch zu hohes Tempo, mangelnde Bremsbereitschaft oder ungenügenden Seitenabstand z.B. Fahrradfahrer 1,50 m innerorts, 2,00 m außerorts |
€ 80,00 |
1 |
||
Ohne triftigen Grund so langsam gefahren, dass der reibungslose Verkehrsfluss behindert wurde |
€ 20,00 |
|||
Illegale Kraftfahrzeugrennen als Teilnehmer |
€ 400,00 |
2 |
1 Monat |
|
Illegale Kraftfahrzeugrennen als Veranstalter |
€ 500,00 |
|||
Radarwarn- oder Laserstörgerät betrieben oder betriebsbereit mitgeführt Radarwarn- oder Laserstörgerät betrieben oder betriebsbereit mitgeführt |
€ 75,00 |
1 |
zusätzlich Beschlagnahme und Vernichtung des Gerätes möglich |
Wichtiger Hinweis: Wird die Geschwindigkeit um ca. 100% überschritten (doppelte Geschwindigkeit), kann dies als Vorsatz gewertet werden und deswegen die Geldbuße nach Bußgeldkatalog ebenfalls verdoppelt werden.
Wird ein Tatbestand des Abschnitts I des Bußgeldkatalogs vorsätzlich verwirklicht, für den ein Regelsatz von mehr als € 35,00 vorgesehen ist, so ist der dort genannte Regelsatz zu verdoppeln, auch in den Fällen, in denen eine Erhöhung nach den Absätzen 2, 3 oder 4 vorgenommen worden ist. Das ermittelte Bußgeld wird auf den nächsten vollen Euro-Betrag abgerundet.
3. Geschwindigkeitsüberschreitung: Höhe der Bußgelder bei welcher Art und Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung
Der Bußgeldkatalog unterscheidet Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts und außerorts. Innerhalb geschlossener Ortschaften werden die Bußgelder und die Monate des Fahrverbotes wegen des höheren Unfallrisikos höher angesetzt.
Der Fahrer hat seine Geschwindigkeit den Verkehrsverhältnissen anzupassen und gegebenenfalls die Geschwindigkeit bei
- ungünstige Wetterlagen,
- angekündigte Gefahrenstellen oder
- unübersichtliche Straßenabschnitte
entsprechend zu herabzusetzen.
Die Bußgelder innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften liegen für Pkws zwischen € 10,00 und können bei über 71 km/h über der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit über 600 Euro betragen. Bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit mit über 21 km/h wird zusätzlich ein Punkt in das Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen. Bei deutlich überhöhter Geschwindigkeit droht ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten.
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 25 km/h zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres wird ein Fahrverbot von mehreren Monaten angeordnet. Das gleiche gilt bei dreimaligem Punkteeintragung im Fahreignungsregister in Flensburg aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen neben dem Bußgeld.
Bei der Messung einer Geschwindigkeit von unter 100 km/h werden gewöhnlich 3 km/h abgezogen werden, bei über 100 km/h werden 3% der Geschwindigkeit abgezogen.
4. Geschwindigkeitsüberschreitung während der Probezeit
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist während der Probezeit ein Vergehen der Kategorie A. Die Probezeit wird also um zwei Jahre verlängert und ein Aufbauseminar wird angeordnet.
5. Die Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung von Lastkraftwagen
Besondere Höchstgeschwindigkeitsgrenzen gelten bei Lastkraftwagen. Diese dürfen sich bei einem Gewicht von bis zu 3,5 Tonnen außerhalb geschlossener Ortschaften mit bis zu 100 km/h fahren. Bei einem Lkw zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen liegt die Höchstgeschwindigkeit außerorts bei 80 km/h. Bei einem Gewicht von über 7,5 Tonnen darf ein Lkw außerorts 60 km/h und auf Autobahnen 80 km/h fahren.
Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen drohen innerorts bis zu einer um 15 km/h überschrittenen Höchstgeschwindigkeit ein Bußgeld von € 30,00, außerorts beträgt es in diesem Fall € 25,00. Ab 26 km/h über der Höchstgeschwindigkeitsgrenze innerhalb geschlossener Ortschaften kann bereits ein Fahrverbot von einem Monat und ein Bußgeld von € 140,00 verhängt und zwei Punkte eingetragen werden. Außerorts wird bei einer Überschreitung um 26 km/h ein Bußgeld von 95 Euro verhängt und ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen.
6. Einspruch einlegen
Unter anderem muss der Fahrer ausreichend Zeit zur Reaktion auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung eingeräumt werden. Geschwindigkeitsmessungen, die weniger als 150 Meter von der Anzeige der Geschwindigkeitsbegrenzung entfernt durchgeführt wurden, sind daher anfechtbar. Ob die Messung aus einer korrekten Entfernung durchgeführt wurde, kann nur ein Rechtsanwalt überprüfen.