Abfindung

Grundsätzlich soll eine Abfindung den Rechtsinhaber für den Verlust oder Verzicht auf sein Recht entschädigen. Im Arbeitsrecht wird eine Abfindung immer dann ausgehandelt werden, wenn das Vertrauensverhältnis nach einer Kündigung derartig gestört ist, dass es nicht mehr zu einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses kommt, auch wenn dies der Arbeitnehmer oder die Arbeitsnehmerin gerne möchten.

Mit einer Abfindung soll der Verlust des Arbeitsverhältnisses abgegolten, häufig auch ein Rechtsstreit vermieden oder Wohlverhalten des Arbeitnehmers erreicht werden. Letzteres ist nicht zu verwechseln mit der Abgeltung eines Wettbewerbsverbotes des Arbeitnehmers.

Ohne Vertretung durch einen Rechtsanwalt drohen Sie nicht wiedergutzumachende Fehler zu machen, die Ihnen die Abfindung vollständig oder zum Teil kosten kann. Rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne!