Staatsanwaltschaft Hamburg – Zuständigkeit Staatsanwaltschaft
Staatsanwaltschaft Hamburg
Staatsanwaltschaft Hamburg
Gorch-Fock-Wall 15
20355 Hamburg
Telefonzentrale: 040 – 428 28 0
Telefax: 040 – 427 98 1002
Internetseite: Staatsanwaltschaft Hamburg
Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 9:00 – 13:00 Uhr
Die Staatsanwaltschaft ermittelt in Strafsachen und ist als Anklagebehörde für die Anklage oder Strafbefehlsantrag bei dem Amtsgericht oder Landgericht zuständig, wenn diese iene Verurteilungswahrscheinlichkeit für gegeben hält. Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren gemäß § 170 Abs. 3 StPO, § 153 StPO, § 153a StPO oder §§ 154 ff. StPO ein.
Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Hamburg
Die Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Hamburg bestehen aus drei Elementen aus denen sich u.a. die Zuständigkeit ableitet, z.B. 123 Js 1234/15
Die aufgeführte Auswahl der Buchstaben in der Mitte sind das Registerzeichen und bedeutet
- AR = für Vorverfahren oder sonstige Verfahren (als "Allgemeines Register") sowie für Rechts- und Amtshilfeersuchen (mit Aus-nahme der Verfahren nach dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen) verwendet.
- FA = für Verfahren der Führungsaufsicht verwendet.
- Gns = für Gnadensachen verwendet.
- JuJs = für Ermittlungsverfahren in Jugendstrafsachen - also bei von Jugendlichen oder Heranwachsenden begangenen Straftaten - und Jugendschutzsachen - also bei sexuellem Missbrauch von Kindern
- Js = Ermittlungsverfahren gegen ermittelte Beschuldigte
- OJs = Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft
- OWI = für Bußgeldverfahren verwendet.
- UJs = Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Beschuldigte
- VRs = für Strafvollstreckungsverfahren
Die (meist) vierstellige Zahl vor den Buchstaben zeigt die Zuständigkeit der Abteilung an, maßgebend ist die erste Ziffer:
1xxx = Amtsanwaltssachen und Sonderdezernate: Verkehrsdelikte, Nachstellung, Aussagedelikte, Leistungsbetrug, Abrechnungsbetrug
2xxx = Amtsanwaltssachen und Sonderdezernat: wie 1xxx
3xxx = Allgemeine Strafsachen gegen Erwachsene
4xxx = Verfahren gegen Jugendliche/Heranwachsende, Jugendschutzsachen
5xxx = Wirtschaftsstrafsachen und Steuerstrafsachen, Subventionsbetrug, Insolvensdelikte, Vorenthalten von Arbeitsentgeld, Steuerhinterziehung, Geldwäsche
6xxx = Betäubungsmittel, Organisierte Kriminalität (OK), Betäubungsmitteldelikte
7xxx = Sonderabteilungen, z.B. Kinderpornografie, Sexualstraftaten, Tötungsdelikte, Todesermittlungssachen
8x, 8xxx = Verfahren gegen Unbekannt
Die Ziffernkombination nach den Buchstaben wird als laufende Nummer vergeben, z.B. Verfahren Nr. 1234 aus dem Jahr 2026 handelt (gesprochen: 1234 „aus“ 26).
Die zuständigen Gerichte vergeben eigene Aktenzeichen, die mit dem Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft zusammengeführt werden: 12 Ds 1234 Js 1234/26 (123/26). Dann ist 12 Ds und die Zeichen in der Klammer zusammen das Aktenzeichen des Gerichts, in die Mitte „eingeschoben“ ist das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft.
