Mit der Cannabislegalisierung können alte Verurteilungen wegen Besitz von Cannabis bis 25 g nachträglich aus dem Bundeszentralregister getilgt werden. Wir erledigen dies für Sie.
Wer kann löschen lassen?
Verurteilungen wegen des Besitzes von Cannabis (Haschisch oder Marihuana) bis 25 g und einem THC-Gehalt von nicht mehr als 10 % können mit Inkrafttreten der Cannabislegalisierung nachträglich gelöscht werden.
Da bei geringen Mengen Cannabis in der Regel der THC-Gehalt nicht festgestellt wurde, ist für den Löschungsauftrag das Gewicht des damals festgestellten Cannabis entscheidend.
Rechtsgrundlage: § 52 CannG
„(1) Ist eine Verurteilung ausschließlich wegen einer Handlung ergangen, für die dieses Gesetz keine Strafe mehr vorsieht, oder droht dieses Gesetz für die Handlung nur noch Geldbuße allein oder Geldbuße mit einer Nebenfolge an, wird die Eintragung im Bundeszentralregister auf Antrag der betroffenen Person getilgt."
Unser Angebot
Wir lassen die Verurteilung wegen Cannabisbesitz im Bundeszentralregister für € 420,00 inkl. Umsatzsteuer löschen – einschließlich aller Gebühren und Akteneinsicht.
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Kontaktieren Sie uns – wir klären kurz die Details und erledigen den Rest für Sie.