RÜCKRUF-SERVICE

Je mehr Informationen Sie uns bereits vorab z.B. per E-Mail: lauenburg@ihr-anwalt-hamburg.de mitteilen, umso konkreter können wir Sie bei einem Rückruf beraten.

Wir rufen Sie gern zurück!

LAUENBURG | KOPIETZ | HERZOG | HOFFMANN

Wir rufen Sie gern zurück!

Tragen Sie bitte Ihren Namen und die Telefonnummer ein, unter der wir Sie am besten erreichen und wir rufen Sie zu der gewünschten Uhrzeit an.

Bitte fügen Sie bereits alle relevanten Dokumente, z.B. Vorladung, Anklageschrift, Strafbefehl bzw. Urteil bei. Damit stehen uns bereits alle Informationen zur Verfügung und wir können Ihnen bereits konkrete Auskünfte geben. Die maximale Größe je Datei beträgt 10MB.

Wenn Sie mehr Dokumente haben, können Sie uns auch eine gepackte Datei (zip) schicken.

Mit * markierte Felder sind Pflicht-Felder

Der Rückruf ist für Sie natürlich kostenlos und unverbindlich!
Rückrufe erfolgen nur innerhalb unserer Geschäftszeiten. Zwischen 19:00-8:00 Uhr
und am Wochenende nutzen Sie in Notfällen bitte unseren Strafverteidiger-Notruf.

Bitte übermitteln Sie uns bereits alle relevanten Dokumente, z.B. Vorladung, Anklageschrift, Strafbefehl oder Urteil. Damit stehen uns dann bereits alle Informationen zur Verfügung und wir können Ihnen in einem Telefonat konkrete Auskünfte erteilen.

Wir unterliegen als Rechtsanwälte der Verschwiegenheitspflicht.
Ihre vertraulichen Informationen sind daher bei uns sicher aufgehoben!