Darlehensrecht
Das Darlehen
Das Darlehen ist ein Kreditgeschäft. Es beinhaltet für den Darlehensnehmer (z.B. Bankkunde) die Verpflichtung, die ihm durch den Darlehensgeber (z.B. Bank) überlassene Darlehensvaluta (Geld oder andere vertretbare, d.h., nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmbare Sachen), die in sein Eigentum übergeht, in Sachen von gleicher Art, Güte und Menge zurück zu erstatten.
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