Bürogemeinschaft Lauenburg – Rechtsanwalt Hamburg Elbchaussee
Tipps Strafrecht: Vorladung, Vernehmung, Anklage – Was tun?

Strafprozessrecht
  1. Erster Kontakt mit der Polizei / Vorwurf einer Straftat
  2. Vorladung: Polizeiliche Vorladung / Anhörungsbogen
  3. Polizeiliche Vernehmung
  4. Anklage
  5. Allgemeine und weit verbreitete Irrtümer im Strafrecht / Strafprozessrecht
    5.1. Im Strafprozess geht es um die Wahrheit. Wenn ich unschuldig bin, werde ich nicht verurteilt.
    5.2. Die Staatsanwaltschaft ist die "objektivste Behörde". Folglich brauche ich keinen Verteidiger/in.

    5.3. Meinem Anwalt/ meiner Anwältin kann ich alles erzählen!
    5.4. „Wenn ich meine Strafanzeige zurücknehme, beendet dies das Ermittlungsverfahren/ Strafverfahren.“
    5.5. „Ein(e) Pflichtverteidiger/in ist ein schlechter Anwalt/Anwältin, der/die es dem Gericht genehm macht, wie er/sie vom Staat bezahlt wird"
    5.6. „Wenn ich von einer Straftat erfahre, muss ich diese anzeigen?"
  6. Typische Fragen des Strafrechts in Kürze 

 

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