- Erster Kontakt mit der Polizei / Vorwurf einer Straftat
- Vorladung: Polizeiliche Vorladung / Anhörungsbogen
- Polizeiliche Vernehmung
- Anklage
- Allgemeine und weit verbreitete Irrtümer im Strafrecht / Strafprozessrecht
5.1. Im Strafprozess geht es um die Wahrheit. Wenn ich unschuldig bin, werde ich nicht verurteilt.
5.2. Die Staatsanwaltschaft ist die "objektivste Behörde". Folglich brauche ich keinen Verteidiger/in.
5.3. Meinem Anwalt/ meiner Anwältin kann ich alles erzählen!
5.4. „Wenn ich meine Strafanzeige zurücknehme, beendet dies das Ermittlungsverfahren/ Strafverfahren.“
5.5. „Ein(e) Pflichtverteidiger/in ist ein schlechter Anwalt/Anwältin, der/die es dem Gericht genehm macht, wie er/sie vom Staat bezahlt wird"
5.6. „Wenn ich von einer Straftat erfahre, muss ich diese anzeigen?" - Typische Fragen des Strafrechts in Kürze
Ihr Anwalt Hamburg - Kanzlei Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz