Mandantenbrief 2013-08-01

Aug. 14, 2013

Strafrecht

Bundesverfassungsgericht - Pressemitteilung - 1 BvR 1751/12

Die Bezeichnung einer Rechtsanwaltskanzlei als „Winkeladvokatur“  kann von der Meinungsfreiheit gedeckt sein

Eine Rechtsanwaltskanzlei im Rahmen eines Zivilprozesses als „Winkeladvo-katur“ zu bezeichnen, kann von der Meinungsfreiheit gedeckt  sein. Dies entschied das Bundesverfassungs-gericht in einem heute veröffent-lichten Beschluss vom 2. Juli 2013 und hob daher die angegriffenen Unterlassungsurteile auf. Es obliegt nun den Zivilgerichten, das Grund-recht auf Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers mit dem allge-meinen Persönlichkeitsrecht des kritisierten Anwalts abzuwägen.

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