Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug – sächsische Rechtsgrundlage nichtig
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit einem heute veröffentlichten Beschluss der Verfassungsbe-schwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten stattgegeben. Mit diesem Beschluss hat der Senat die Regelung des sächsischen Landes-rechts, auf deren Grundlage der Beschwerdeführer gegen seinen Willen mit Psychopharmaka behandelt wird, für nichtig erklärt (§ 22 Abs. 1 Satz 1 des sächsischen Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten - SächsPsychKG). In zwei früheren Beschlüssen aus dem Jahr 2011, an die die vorliegende Entscheidung anschließt, hatte der Senat bereits Regelungen zur Zwangsbehandlung im rheinland-pfälzischen und im baden-württembergischen Landesrecht für nichtig erklärt (BVerfGE 128, 282 und BVerfGE 129, 269; Pressemitteilungen Nr. 28/2011 vom 15. April 2011 und Nr. 63/2011 vom 20. Oktober 2011).