Pressemitteilung der Bundesverfassungsgerichts:
Mündliche Verhandlung in Sachen „Antiterrordatei“
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am 6. November 2012 über eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Errichtung einer standardisierten zentralen Antiterrordatei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern (Antiterrordateigesetz) vom 22. Dezember 2006 (BGBl I S. 3409).
Die Problematik liegt insbesondere auch in der Speicherung von Daten unbescholtener Kontaktpersonen von Verdächtigen aktuell oder ehemals Beschuldigten oder Verurteilten.
1. Das Antiterrordateigesetz schafft die Rechtsgrundlage für eine Verbunddatei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten aus Bund und Ländern. Beteiligt an der Antiterrordatei sind das Bundeskriminalamt, das Bundespolizeipräsidium, die Landeskriminalämter, die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, der Militärische Abschirmdienst, der Bundesnachrichtendienst und das Zollkriminalamt sowie unter bestimmten Voraussetzungen weitere Polizeivollzugsbehörden.