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- Der Schutzbereich des § 113 StGB wurde durch § 114 111 StGB auf Angehörige der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und von Rettungsdiensten ausgeweitet, die bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten.
- Verbrauchsgüterkauf: unzulässige Verkürzung der Verjährungsfrist
- Kennzeichenmissbrauch: Aus-
schalten der Kennzeichen-
beleuchtung - Kautionssparbuch: Aufrechnungs-
anspruch - fristlose Mietvertrags-
kündigung trotz Stundung eines Mietzinsrückstandes - Werbungskostenabzug:Berück-
sichtigung doppelter Mietkosten bei beruflich veranlasstem Umzug -
Forderungsabtretung an Rechtsanwalt standeswidriges Rechtsgeschäft