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- Die Änderung des § 522 Abs. 2 und 3 ZPO
- Rückgewährschuldverhältnis §§ 346 Abs. 4, 347 Abs. 1 BGB: Für leicht fahrlässige Beschädigung / Verschlechterung der Sache vor Rücktritt braucht der Rücktrittsberechtigte nicht einstehen.
- Aufwendungsersatzanspruch eines GbR-Gesellschafters vor Auseinandersetzung
- Nutzungsausfallentschädigung: Fahrrad
- Internetformular § 309 Nr. 7. a u. b, 323 Abs. 2 Nr. 3 BGB Vorliegen von AGB
- Darlehenskündigung auch wirksam ohne Kündigungsandrohung
- Kostenerstattungsanspruch: Fahrtkosten einer Prozesspartei bei Prozesskostenhilfe
- Arbeitsstätte eines Außendienstmitarbeiters bei unregelmäßig aufgesuchter Betriebssitz