Die polizeilichen Ingewahrsamnahme eines Beschuldigten zwecks Identitätfeststellung und Durchführung ED-Maßnahmen bei Vorweisen eines Ausweispapieres verletzt das Grundrecht auf Freiheit der Person des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG.
Pressemitteilung Nr. 26/2011 vom 06. April 2011
Beschlüsse vom 8. März 2011
1 BvR 47/05
1 BvR 142/05