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Hanseatisches
Oberlandesgericht Hamburg
2. Strafsenat, 15.02.2010, 2 - 27/09 (REV), 2 - 27/09 - 1 Ss 86/09
Leitsatz
Schon wer bewusst und gewollt Seiten mit kinderpornografischem Inhalt aus dem Internet
aufruft und auf dem Bildschirm seines Computers betrachtet, unternimmt es, sich den Besitz
von kinderpornografischen Schriften (hier: Daten) zu verschaffen. Nicht erforderlich zur
objektiven und subjektiven Tatbestandserfüllung sind ein Plan, die Datei manuell
abzuspeichern, oder ein Wissen um die automatische Abspeicherung der Datei im so
genannten Internet-Cache.