Arzthaftung

Die Arzthaftung

Wir vertreten Sie, wenn Sie materielle bzw. geldliche oder immaterielle Nachteile (Schmerzen oder körperlich dauernde Schäden) durch einen ärztlichen Kunstfehler, d.h. Diagnose-, Therapie-, Organisationsfehler, sowie durch Überwachungsverschulden oder mangelnde Aufklärung erleiden oder erlitten haben. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Standard guter ärztlicher Behandlung unterschritten wird.

Wir setzen uns für Ihren Schadensersatzanspruch und / oder Schmerzensgeldanspruch ein. Liegt ein Kunstfehler vor, ist es wichtig, so früh wie möglich die Patientenakte einzusehen und zu sichern. Dies schaffen Sie nur, wenn ihr Rechtsanwalt notfalls zusammen mit dem Gerichtsvollzieher die Beweise im Wege der einstweiligen Verfügung sichert, bevor diese durch die Verantwortlichen frisiert werden.