Arbeitsagentur: Wann soll ich einen Rechtsanwalt beauftragen ?
Im Kontakt, Umgang, Besuchen und in der Auseinandersetzung mit der Arbeitsagentur / Arbeitsamt treten vielfältige Verständnis- und rechtliche Probleme auf. Gegebenenfalls lohnt es sich, rechtlichen Rat einzuholen, um die Sach- und Rechtslage zu verstehen, rechtliche Fehler auszuräumen, die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs im Rechtsbehelfsverfahren gegen belastende oder negative (Leistungs-) Bescheide zu prüfen und zu erheben, Eilanordnungen zu beantragen oder Klage mit Hilfe eines Prozesskostenhilfeantrages zu erheben. Ein auf Sozialrecht spezialisierter Anwalt oder Fachanwalt für Sozialrecht beantwortet Ihnen alle Fragen in Zusammenhang mit Anträgen oder der schriftlichen Korrespondenz mit der Arbeitsagentur und erarbeitet mit Ihnen nach Prüfung Ihres Falls eine Strategie für das weitere Vorgehen oder die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Sozialrechtliche und verwaltungsrechtliche Streitigkeiten in Zusammenhang mit der Arbeitsagentur kommen häufiger vor, weil einerseits ein Wissensgefälle zu Lasten des Rechtssuchenden vorherrscht, die Ämter keine Rechtsberatung geben dürfen und möglicherweise lediglich ein falsch oder unvollständig ausgefülltes Formular oder ein Antrag zu keiner befriedigenden Lösung führen, sondern einfach eine ablehnende Entscheidung der Behörde ergeht. So kommt es beispielsweise bei Insolvenz des Arbeitsgebers wiederholt dazu, dass der Arbeitnehmer aufgrund der Schreiben des Insolvenzverwalters seine Arbeitslohnansprüche nur gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend macht, weil er annimmt, damit alles Notwendige getan zu haben, und nicht weiß und auch nicht darauf hingewiesen wird, dass er innerhalb von 2 Monaten gleichfalls diesen Anspruch als Insolvenzgeld gegenüber der Agentur für Arbeit geltend machen muss. Bei den meisten Insolvenzen verbleibt kein Restvermögen zur Befriedigung der noch offenen Lohnansprüche, so dass der Arbeitnehmer mangels Beantragung des Insolvenzgeldes seines Lohnes verlustig geht.
- Ihr Arbeitsvertrag bleibt bis auf Weiteres bestehen.
- Kündigungen sind im Insolvenzverfahren möglich. Es gelten die gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen.
- Ausstehende Löhne können Sie als Insolvenzforderung beim Insolvenzverwalter anmelden.
- Sie haben Anspruch auf Insolvenzgeld gegen die Agentur für Arbeit auf Auszahlung des ausstehenden Lohns der letzten drei Monate vor Insolvenzeröffnung.
In dieser Situation sollten Sie sich zeitnah an einen erfahrenen Anwalt wenden, welcher Ihre Sache prüft und rechts- und fristsichere Korrespondenz mit der Arbeitsagentur führt. Kann keine außergerichtliche Lösung erreicht werden, werden wir ihren Anspruch bis zum bestmöglichen Ergebnis vertreten.
Ihr Anwalt für Strafrecht in Hamburg – Kanzlei LAUENBURG | KOPIETZ | HERZOG | HOFFMANN
Rechtsanwälte Strafverteidigung