TRANSPARENTE VERGÜTUNG

Unsere Empfehlung:

  • Neben den Angeboten werden die anwaltlichen Leistungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach Vergütungsvereinbarung abgerechnet.

  • Wir zeigen Ihnen ihre rechtlichen Möglichkeiten auf.

Sofort-Kontakt:

LAUENBURG | KOPIETZ | HERZOG | HOFFMANN

Tel.: 040 / 39 14 08 oder 0177 / 447 40 40 bis 22:00 Uhr 
oder Anwaltsnotdienst außerhalb unserer Bereitschaften

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E-Mail: lauenburg@ihr-anwalt-hamburg.de oder Kontaktformular 

Anfahrt mit dem Pkw oder ÖPNV.

Transparente Vergütung

Für uns ist es selbstverständlich,vertrauensbildend und vertrauensbegründend, dass für die Mandantschaft von Anfang an über die zu erwartenden Anwaltskosten aufklären. Jedes neue Mandat, jedes Erstgespräch beinhaltet auch die Vergütungsfrage.
 
Es gilt folgenden Grundsatz: Jedes Strafverfahren ist individuell, genauso wie die finanzielle Situation des oder der Mandantin. Diesem Umstand tragen wir Rechnung.

Wir beraten Sie deshalb transparent über die zu erwartenden Anwaltsvergütung und erklären, worauf es bei Stundensatzvereinbarungen, Vergütungsvereinbarungen oder Abrechnungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ankommt.

Dies bedeutet, keine versteckten Kosten, keine Überraschungen.