TRANSPARENTE PREISE
1. Transparente Preise: Unsere Angebote zum Festpreis
2. Kosten, Gebühren, Auslagen
Transparente Preise: Unsere Angebote zu Festpreisen
Zur Annahme eines Angebots füllen Sie das Kontaktformular aus oder übersenden Sie eine ausgefüllte Vollmacht an oder rufen Sie uns an (040/ 39 14 08 oder 24 h 0177/ 447 40 40).
- Auskunft beim Bundesamt für Justiz über laufende Ermittlung- und Strafverfahren in Deutschland für € 119,00 (inkl. USt), Achtung diese Auskunft hat eine Nachlaufzeit der Aktualität von bis 6 Monaten, in Sonderfällen bis zu einem Jahr.
- Auskunft zu Speicherungen im Schengener Informationssystem (SIS) oder für Deutschland für € 119,00 (inkl. USt)
- Löschung und Auskunft zur Speicherung polizeilicher Dateien beim Landeskriminalamt für € 119,00 (inkl. USt)
- Löschung und Auskunft zur Speicherung polizeilicher Dateien beim Landesverfassungsamt für € 119,00 (inkl. USt)
- Ein Informationsgespräch (Was wird an Informationen und Unterlagen zur Bearbeitung der Sache gebraucht, welche Gebühren kommen auf mich zu oder welches Honorar kann ich vereinbaren) ist kostenlos. Eine Rechtsberatung ist gebührenpflichtig.
Beratung (kurzer Aufriss der rechtlichen Möglichkeiten außer Familienrecht) für 30 Minuten für € 59,00 inkl. Umsatzsteuer (=USt.), € 119,00 inkl. Umsatzsteuer für 60 Minuten (Anrechnung bei Mandatserteilung). - Beratung Familienrecht für 30 Minuten € 95,00 zzgl. Umsatzsteuer, 60 Minuten € 190,00 zzgl. Umsatzsteuer
- Adhäsionsverfahren: Geltendmachung von Schmerzensgeld, Schadenersatz, Schadensersatz mit Prozesskostenhilfe € 0,00 ohne Prozesskostenhilfe € 199,00 inkl. USt. oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz durch einen erfahrenen Strafverteidiger oder Fachanwalt für Strafrecht der Kanzlei Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz.
- Akteneinsicht im Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeitsverfahren € 59,00 (inkl. USt und € 12,00 Aktenversendungspauschale der Staatsanwaltschaft oder Behörde ohne Beratung und Vertretung) (Akte als PDF-Datei bis 50 Seiten inklusive, ab der 51-sten Seite € 0,15 pro Seite zzgl. 19 % Umsatzsteuer) durch einen Anwalt Strafrecht, Strafverteidiger oder Fachanwalt für Strafrecht der Kanzlei Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz.
- Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren und Strafverfahren
- bei allen Delikten, € 59,00 (inkl. USt. inkl. € 12,00 Aktenversendungspauschale der Staatsanwaltschaft ohne Beratung, Vollvertretung nur nach RVG): Vertretungsanzeige, Entschuldigung des Nichterscheinens auf polizeiliche Vorladung, Akteneinsicht (Akte in Kopie oder als PDF-Datei bis 50 Seiten inklusive, ab der 51-sten Seite € 0,15 pro Seite zzgl. 19 % Umsatzsteuer) = € 59,00 inkl. USt.,
- bei Pflichtverteidigung € 0,00 durch einen Strafverteidiger oder Fachanwalt für Strafrecht der Kanzlei Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz.
- Alkohol im Straßenverkehr Führerschein: € 59,00 inkl. USt. Vertretungsanzeige, Entschuldigung des Nichterscheinens auf polizeiliche Vorladung, Akteneinsicht (Akte in Kopie oder als PDF-Datei bis 50 Seiten inklusive, ab der 51-sten Seite € 0,15 pro Seite, ohne Beratung, Vollvertretung nur nach RVG) durch einen Strafverteidiger oder Fachanwalt für Strafrecht der Kanzlei Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz.
- Ehescheidung und Folgesachen: Beratung hinsichtlich Scheidung, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinn, Hausrat, Umgangsrecht, Sorgerecht € 226,10 inkl. USt durch einen Anwalt / Rechtsanwalt, Fachanwalt bzw. Fachanwältin für Familienrecht der Kanzlei Lauenburg & Kopietz.
- Fahrerflucht, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Unfallflucht: € 59,00 inkl. USt.: Vertretungsanzeige, Entschuldigung des Nichterscheinens auf polizeiliche Vorladung, Akteneinsicht (Akte in Kopie oder als PDF-Datei bis 50 Seiten inklusive, ab der 51-sten Seite € 0,15 pro Seite, ohne Beratung, Vollvertretung nur nach RVG) inkl. € 12,00 (Aktenversendungspauschale der Staatsanwaltschaft) = € 59,00 inkl. USt durch einen Strafverteidiger oder Fachanwalt für Strafrecht der Kanzlei Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz.
- Kinderpornographie bei Pflichtverteidigung € 0,00, ohne Pflichtverteidigung € 59,00 (inkl. USt. inkl. € 12,00 Aktenversendungspauschale der Staatsanwaltschaft): Vertretungsanzeige, Entschuldigung des Nichterscheinens auf polizeiliche Vorladung, Akteneinsicht (Akte in Kopie oder als PDF-Datei bis 50 Seiten inklusive, ab der 51-sten Seite € 0,15 pro Seite zzgl. 19 % Umsatzsteuer, ohne Beratung, Vollvertretung nur nach RVG) = € 59,00 inkl. USt. durch einen Strafverteidiger oder Fachanwalt für Strafrecht der Kanzlei Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz.
Kindesunterhalt: siehe bitte unten "Unterhalt".
- Pflichtverteidiger: € 0,00Vertretung in allen Instanzen: Strafverteidigung durch einen Strafverteidiger oder Fachanwalt für Strafrecht der Kanzlei Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz.
- Opferschutz, Opferecht, Opfervertretung: vollständige Vertretung in allen Instanzen bei Beiordnung € 0,00, ohne Beiordnung: Vertretungsanzeige, Akteneinsicht: € 59,00 inkl. USt. inkl. € 12,00 (Aktenversendungspauschale der Staatsanwaltschaft, ohne Beratung, Vollvertretung nur nach RVG) = € 59,00 inkl. USt. durch einen Strafverteidiger oder Fachanwalt für Strafrecht der Kanzlei Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz.
- Zeugenbeistand: bei Beiordnung € 0,00, ohne Beiordnung: Vertretung in der Hauptverhandlung nach RVG durch einen Strafverteidiger oder Fachanwalt für Strafrecht der Kanzlei Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz.
- Nebenklage: bei Beiordnung € 0,00, ohne Beiordnung: Antrag auf Zulassung der Nebenklage, Akteneinsicht (Akte in Kopie oder als PDF-Datei bis 50 Seiten inklusive, ab der 51-sten Seite € 0,15 pro Seite zzgl. 19 % Umsatzsteuer, ohne Beratung) € 59,00 (inkl. € 12,00 (Aktenversendungspauschale der Staatsanwaltschaft, ohne Beratung, Vollvertretung nur nach RVG) = € 59,00 inkl. USt. durch einen Strafverteidiger oder Fachanwalt für Strafrecht der Kanzlei Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz.
- Schadenersatz / Schmerzensgeld im Strafverfahren (siehe oben Adhäsionsverfahren) im Zivilverfahren mit Prozesskostenhilfe € 0,00 inkl. USt., ohne Prozesskostenhilfe nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz durch einen erfahrenen Anwalt / Rechtsanwalt der Kanzlei Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz.
- Scheidung und Folgesachen: Beratung hinsichtlich Scheidung, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinn, Hausrat, Umgangsrecht, Sorgerecht € 226,10 inkl. USt. durch einen Anwalt / Rechtsanwalt, Fachanwalt bzw. Fachanwältin für Familienrecht der Kanzlei Lauenburg & Kopietz.
- Berechnung des Elternunterhalts bei Angabe des Durchschnittseinkommens € 130,00 inkl. USt. durch einen Anwalt, Fachanwalt bzw. Fachanwältin für Familienrecht der Kanzlei Lauenburg & Kopietz.
- Berechnung des Kindesunterhalts für minderjährige Kinder bei Angabe des Durchschnittseinkommens durch Fachanwalt für Familienrecht € 100,00 inkl. USt. Berechnung des Kindesunterhalts für volljährige Kinder bei Angabe des Durchschnittseinkommens durch Fachanwalt für Familienrecht € 130,00 inkl. USt.
- Berechnung des Trennungsunterhalts Angabe des Durchschnittseinkommens € 130,00 inkl. USt. durch einen Anwalt / Rechtsanwalt, Fachanwalt bzw. Fachanwältin für Familienrecht der Kanzlei Lauenburg & Kopietz.
- im Übrigen richten sich die Gebühren nach Art und Umfang der Tätigkeit und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns unverbindlich unter Telefon 040/ 39 14 08, im Notfall 0177/ 447 40 40 oder benutzen Sie das Kontaktformular! (auf das Wort klicken) Fragen Sie nach, welche Möglichkeiten sich Ihnen bieten. Ein Informationsgespräch ist kostenlos.
Ich bitte Sie für die kostenlose Information eine positive Bewertung bei google maps (anklicken, Beitrag schreiben, anmelden) oder KennstDuEinen.de (anklicken, Beitrag schreiben, anmelden) zu erteilen.
Wenn Sie uns direkt beauftragen möchten, bitte ich Sie um Übersendung ihrer Telefonnummer und Adresse und einer Prozessvollmacht (auf das Wort klicken) (für alles außer Strafrecht (Erläuterung zum Ausfüllen) über das
(im Anhang können Sie die Dokumente anhängen)
oder per Fax: 040/ 39 14 07, durch die Post (Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz, Elbchaussee 87, 22763 Hamburg) oder nach dem Einscannen als Email (ihr-anwalt-hamburg@t-online.de). Bitte vergessen Sie nicht, ihre Adresse und Telefonnummer für Rückfragen anzugeben.
2. Kosten, Gebühren, Auslagen
Bevor Sie einen Anspruch geltend machen oder einen Rechtsstreit führen wollen, sollten Sie sich vor oder nach Beratung über die rechtlichen Erfolgsaussichten auch zu den anfallenden Kosten (Gerichtskosten, Anwaltsgebühren und Auslagen), Planung und Kosteneinsparung von uns informieren lassen, damit Sie in Abwägung von Erfolgschancen und des Prozesskostenrisikos entscheiden, ob sich der Aufwand lohnt.
Damit die Kosten für Sie nachvollziehbar und transparent bleiben haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Pauschalvergütung
- Abrechnung nach Stunden
- Gesetzliche Vergütung nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)
- Prozesskostenhilfe
- Pflichtverteidigung
Informieren Sie sich unverbindlich im Rahmen eines (Erst-) Beratungsgesprächs: Sie erhalten fundierten juristischen Rat zum Festpreis.
Ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin unserer Kanzlei steht Ihnen zur Verfügung:
- Ein Informationsgespräch (kurzer Aufriss der rechtlichen Möglichkeiten) ist kostenlos,
- eine umfassende Beratung hinsichtlich Ehescheidung und Folgesachen wird für € 190,00 zuzüglich 19 % Umsatzsteuer € 36,10, Summe € 226,10,
-
eine strafrechtliche Erstberatung bieten wir Ihnen für € 40,00 zzgl. an das Finanzamt abzuführender USt 19 % € 7,60, Summe € 47,60
-
im Übrigen richten sich die Gebühren nach Art und Umfang der Tätigkeit an.
Wenn Sie sich die gerichtliche Geltendmachung Ihres Anspruches nicht leisten können, beraten wir Sie zur Prozesskostenhilfe.
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns unverbindlich unter Telefon 040/ 39 14 08, im Notfall 0177/ 447 40 40 oder benutzen Sie das Kontaktformular! (auf das Wort klicken) Fragen Sie nach, welche Möglichkeiten sich Ihnen bieten. Ein Informationsgespräch ist kostenlos.
Ich bitte Sie für die kostenlose Information eine positive Bewertung bei google maps (anklicken, Beitrag schreiben, anmelden) oder KennstDuEinen.de (anklicken, Beitrag schreiben, anmelden) zu erteilen.
Wenn Sie uns direkt beauftragen möchten, bitte ich Sie um Übersendung ihrer Telefonnummer und Adresse und einer Prozessvollmacht (auf das Wort klicken) (für alles außer Strafrecht (Erläuterung zum Ausfüllen) über das
(im Anhang können Sie die Dokumente anhängen)
oder per Fax: 040/ 39 14 07, durch die Post (Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz, Elbchaussee 87, 22763 Hamburg) oder nach dem Einscannen als Email (ihr-anwalt-hamburg@t-online.de). Bitte vergessen Sie nicht, ihre Adresse und Telefonnummer für Rückfragen anzugeben.
Die Vergütung (Gebühren und Auslagen) für anwaltliche Tätigkeiten bemisst sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die Gebühren werden, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (Gegenstandswert). Bei gerichtlichen Verfahren wird dieser auf Antrag durch das Gericht festgesetzt.
Im Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Sozialrecht etc. gelten Rahmengebühren, die unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem Ermessen bestimmt werden. Es kann aber auch eine Honorarvereinbarung geschlossen werden.
Die Gerichtskosten sind im Gerichtskostengesetz nach dem Gegenstandswert festgelegt.
Ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin unserer Kanzlei klärt Sie gerne unverbindlich über die anfallenden Gebühren und Gerichtskosten auf.
Im Übrigen verweise ich auf das Impressum und den Haftungshinweis/ Datenschutz / AGB (bitte anklicken).
Ihr Anwalt Hamburg - Kanzlei Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz